844
Complete identifier
HStAM, Urk. 13, 844
Charter
Identification (charter)
Short regestum
Short regestum
Begründung der Ausweisung mehrerer Kasseler Bürger
Dating
Dating
1381 Februar 01
Former identifier
Former identifier
A I t 1381 Februar 1
Notes (charter)
(Long) regestum
(Long) regestum
Bürgermeister, Schöffen und ganze Gemeinde der Stadt Kassel an Bürgermeister, Schöffe und Bürger gemeinlich zu Göttingen: die Angabe der aus Kassel Ausgewiesenen, dass sie unschuldig ausgewiesen seien, sei falsch; sie seien wegen ihrer (selbwald) gegen den Landgrafen und der (gedrengniße) gegen die Stadt Kassel vom Landgrafen und dem Rathe ausgewiesen worden. Der Landgraf und der Rat hätten sich zu schiedsgerichtlichem Austrag erboten; während der Verhandlungen aber haben sie erfahren, dass zwei mit Namen Hans Horbusch und der iunge Hartinberg, an die Markgrafen Friedrich und Balthasar von Meißen Klage geschickt hätte, der Landgraf würde sie bedrängen, was nicht der Wahrheit entsprach. Darauf habe der Landgraf die beiden in Gegenwart des Rates gefragt, ob sie hinter seinem und des Rates Rücken die Botschaft gesandt hätten; diese haben geantwortet, es sei Niemand von dem Rate dabei gewesen, als sie die Boten absandten, und seien infolgedessen mit denen, die mit ihnen dabei gewesen waren, aus der Stadt verwiesen worden. Außerdem haben sie ohne Wissen ihrer Mitschöffen, Urkunden entwendet wider ihrer geleisteten Eide. Was sie anders schrieben und sagten, möge man ihnen nicht glauben.
Formal description
Formal description
Ausfertigung, Papier, Siegel.
Representations
| Type | Name | Access | Information | Action |
|---|---|---|---|---|
| Original | Urkunde | Show details page |
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