2661
Complete identifier
HStAM, Urk. 13, 2661
Charter
Identification (charter)
Short regestum
Short regestum
Verleihung der Weinschankkonzession an die Stadt Homberg
Dating
Dating
1572 September 08
Former identifier
Former identifier
A I t 1572 September 8
Notes (charter)
(Long) regestum
(Long) regestum
Landgraf Wilhelm von Hessen erteilt der Stadt Homberg die Konzession für Weinschank und Zapf für 12 Jahre gegen eine Einmalzahlung von 200 Goldgulden und einer Abgabe von vier Gulden 10 Albus je Fuder. Nach Ablauf der 12 Jahre fällt die Konzession an die Landgrafen zurück. Auch für das Amt Homberg erhält die Stadt die alleinige Konzession, ebenfalls für 12 Jahre, gegen eine Abgabe von einem Gulden pro Ohm. Es darf aber pro Person und Tag nur ein Hösel ausgeschenkt werden, auf der Straße zwischen Fritzlar und Hülsa dürfen keine neuen Schankstätten eröffnet werden.
Formal description
Formal description
Abschrift, Papier.
Representations
| Type | Name | Access | Information | Action |
|---|---|---|---|---|
| Original | Urkunde | Show details page |