2661

Complete identifier

HStAM, Urk. 13, 2661

Charter


Identification (charter)


Short regestum Short regestum
Verleihung der Weinschankkonzession an die Stadt Homberg
Dating Dating
1572 September 08
Former identifier Former identifier
A I t 1572 September 8

Notes (charter)


(Long) regestum (Long) regestum
Landgraf Wilhelm von Hessen erteilt der Stadt Homberg die Konzession für Weinschank und Zapf für 12 Jahre gegen eine Einmalzahlung von 200 Goldgulden und einer Abgabe von vier Gulden 10 Albus je Fuder. Nach Ablauf der 12 Jahre fällt die Konzession an die Landgrafen zurück. Auch für das Amt Homberg erhält die Stadt die alleinige Konzession, ebenfalls für 12 Jahre, gegen eine Abgabe von einem Gulden pro Ohm. Es darf aber pro Person und Tag nur ein Hösel ausgeschenkt werden, auf der Straße zwischen Fritzlar und Hülsa dürfen keine neuen Schankstätten eröffnet werden.
Formal description Formal description
Abschrift, Papier.

Representations

Type Name Access Information Action
Original Urkunde Show details page