2189

Complete identifier

HStAM, Urk. 13, 2189

Charter


Identification (charter)


Short regestum Short regestum
Sühne der von Hanstein mit den Landgrafen Heinrich und Otto
Dating Dating
1357 Januar 16
Former identifier Former identifier
A I t 1357 Januar 16

Notes (charter)


(Long) regestum (Long) regestum
Heinrich von Hanstein und seine Söhne Luppold und Burkhard bekunden, dass sie mit Landgraf Heinrich von Hessen und seinem Sohn Otto wegen der bisherigen Kämpfe zwischen ihnen gesühnt sind. Sie werden den Landgrafen 15 Mark Gülte aus ihrem Eigen anweisen und diese von ihnen halb zu Burglehen und halb zu Mannlehen zurückerhalten. Die Landgrafen sollen ihnen auch eine Hofstadt in der Vorburg von Ziegenberg und einen Hof unter dem Hause gelegen, entweder im Burghain oder im Ziegenhain, worauf sie Haus und Scheuer bauen können, mitsamt einem Garten anweisen. Das Burglehen von 7,5 Mark sollen sie auf dem Ziegenberg verdienen, diesen Burgsitz mit dem Burglehen aber verlieren, wenn sie etwas gegen die Landgrafen unternehmen, es sei denn, dass sie es auf Befehl ihres Mainzer Herren tun müssten. Siegel der Aussteller.
Formal description Formal description
Abschrift, Papier.

Representations

Type Name Access Information Action
Original Urkunde Show details page