1892

Complete identifier

HStAM, Urk. 13, 1892

Charter


Identification (charter)


Short regestum Short regestum
Revers über den Verkauf einer Rente aus Geismar an Happel Katzmann
Dating Dating
1377 Juni 21
Former identifier Former identifier
A I t 1377 Juni 21

Notes (charter)


(Long) regestum (Long) regestum
Happel Katzmann und seine Frau Hesse, Fritzlarer Bürger, bekunden, dass Landgraf Hermann von Hessen ihnen oder wem sie die unten genannte Gülte übertragen, sieben Malter Korngülte, halb Korn und halb Hafer, Fritzlarer Maßes, die jährlich zu Mariä Geburt, und 10 Pfund Pfenniggeld Fritzlarer Währung, die halb zu Michaelis und halb zu Walpurgis fällig sind, und 10 Fastnachtshühner für 214 Pfund hessischer Pfennige Fritzlarer Währung verkauft hat. Diese Gülte sollen die von Geismar bei Fritzlar von Beede, Geschoß, und Rodgeld aus dem Dorf und der Dorfmark von Geismar jährlich zu den genannten Zeiten in der Stadt Fritzlar bezahlen. Sie sollen dafür Währschaft leisten und den Käufern alle etwaige Schäden ersetzen. Verweigern die Geismarer dieses, können sie dafür gepfändt werden. Die Gülte ist nach Ausrichtung aller Rückstände für die gleiche Summe in gleicher Währung wiederkäuflich und soll in Fritzlar in dort gängigem Gelde ausbezahlt werden. Siegel des Ausstellers.
Formal description Formal description
Ausfertigung, Pergament, Siegel.

Representations

Type Name Access Information Action
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