1890

Complete identifier

HStAM, Urk. 13, 1890

Charter


Identification (charter)


Short regestum Short regestum
Erlaubnis zur Weiterverpfändung von Geisa an den Abt von Fulda
Dating Dating
1473 Mai / Juni
Former identifier Former identifier
A I t 1473 Mai / Juni

Notes (charter)


(Long) regestum (Long) regestum
Landgraf Heinrich von Hessen, willigt für sich und als Vormund der Landgrafen Wilhelm [I.] und Wilhelm [II.] von Hessen ein, dass seine Erbmarschälle und lieben Getreuen Hermann [III.] und Georg Riedesel, Gebrüder, da sie jetzt mit Fehden beladen und benötigt sind, den dritten Teil an Stadt, Schloss, Amt und Gericht Geisa und Rockenstuhl, den sein Vater verstorbener ihrem verstorbenen Vater und ihnen für 1.500 Gulden verpfändet hat, an Abt Johanns zu Fulda für 1.500 Gulden weiter verpfänden, unter Vorbehalt des Öffnungsrechts. Bei Lösung der ganzen Pfandschaft durch den Abt sollen ihm diese 1.500 Gulden an der Pfandsumme abgehen.
Formal description Formal description
Ausfertigung, Papier (beschädigt), nicht besiegelt.

Representations

Type Name Access Information Action
Original Urkunde Show details page