39/45

Complete identifier

HStAD, E 3 A, 39/45

Case file


Identification


Title Title
Verordnung: Das ungebührliche Verhalten der nach England, Russland usw. reisenden Fliegenwedel-Händler veranlasst die Polizei, die Ausreisegenehmigungen zu verschärfen. Nur Ehefrauen dürfen mitgenommen werden, auch erwachsene Söhne. Auch ist es verboten, im Ausland Frauen zu diesen Handelsgeschäften anzuwerben
Life span Life span
Gießen, 1829 Juli 17

Representations

Type Name Access Information Action
Nutzungsdigitalisat TIF Show details page
Original Akte Show details page