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Vollständige Signatur
HStAD, E 3 A, 39/45
Sachakte
Identifikation
Titel
Titel
Verordnung: Das ungebührliche Verhalten der nach England, Russland usw. reisenden Fliegenwedel-Händler veranlasst die Polizei, die Ausreisegenehmigungen zu verschärfen. Nur Ehefrauen dürfen mitgenommen werden, auch erwachsene Söhne. Auch ist es verboten, im Ausland Frauen zu diesen Handelsgeschäften anzuwerben
Laufzeit
Laufzeit
Gießen, 1829 Juli 17
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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