60/24

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HStAD, E 3 A, 60/24

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Title Title
Verordnung: Inländische Juden und Viehhändler meinen, wenn sie Vieh im Handel heute eintreiben und morgen im Handel wieder austreiben, wäre nur einmal Zoll zu entrichten. So ist es nicht. Mit klaren Worten wird in der Zoll-Ordnung, Tit. 38 und 39, zum Ausdruck gebracht, dass beim Eintrieb und beim Austrieb Zoll zu entrichten ist
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Darmstadt, 1780 Januar 20

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