1/14 (in)
Complete identifier
HStAD, F 3, 1/14 (in)
Charter
Identification (charter)
Dating
Dating
Prag 1601 Oktober 1
Provenance
(Previous) provenances
(Previous) provenances
290-297
Notes (charter)
(Long) regestum
(Long) regestum
Kaiser Rudolf II. bekundet, die gemeine Ritterschaft und der Adel aus den fünf Vierteln im Land zu Schwaben haben ihm ein Privileg Kaiser Ferdinands I. von 1559 August 1 vorgetragen, wonach ihre Untertanen mit Juden nicht kontrahieren dürfen, und daß etwaige Kontrakte von den Richtern als ungültig betrachtet werden sollen. Mit Urk. von 1578 April 13 seien die Privilegien der Ritterschaft generell bestätigt worden. Doch sei ihnen mit diesem Privileg nicht geholfen, da die Untertanen weiter mit Prozessen der Juden beschwert würden. Die Freiheit solle daher dahin erläutert werden, daß von derartigen Kontrakten an keinem Gericht etwas gegen die Untertanen erkannt werden dürfe. Er hat daher aufgrund dieses Vorbringens das Privileg dahin erweitert, daß kein Jude aus diesen Verträgen vor irgendeinem Gericht Acht, Anleite oder sonstige Urteile gegen reichsritterschaftliche Untertanen erlangen darf, bei Strafe des Verlusts von Hauptgut und Kapital sowie 20 Mark lötigen Goldes.
Formal description
Formal description
Pap.; Abschrift (17. Jh.)
Descriptors
Descriptors
Prag
Reich, Heiliges Römisches:Kaiser u. Könige:Rudolf II.
Schwaben:Reichsritterschaft
Reich, Heiliges Römisches:Kaiser u. Könige:Ferdinand I.
Privilegienbestätigung
Prozeß
Achtspruch
Anleite
Urteil
Privileg
Reichsritterschaft
Achtspruch=Friedlosigkeit
Anleite=Arrest
Anleite=Beschlagnahme
Anleite=Kommer
Arrest=Anleite
Arrest=Beschlagnahme
Arrest=Kommer
Representations
| Type | Name | Access | Information | Action |
|---|---|---|---|---|
| Original | Akte | Show details page |