Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 75, 2407

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1799 Juni 28
Originaldatierung Originaldatierung
Signatum zu Wien unter ihro kaiserlicher majestät hervorgedrucktem kaiserlichen secret innsiegel den acht und zwanzigsten Junii im jahr siebenzehenhundert neün und neünzig

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Es wird bekundet, dass es zwischen der Familie von Rosenbach als Klägern und der fuldischen Regierung als Beklagter vor dem kaiserlichen Reichshofgericht zu einem Streit um das Zentamt Bieberstein wegen unberechtigter Eingriffe und unrechtmäßiger Ausdehnung der Zentgerichtsbarkeit (puncta turbationis et iniquae extensionis iurisdictionis centenalis) gekommen ist. Die Klagepunkte Nummer 2, 3 und 4, die die strittige Beteiligung der Familie von Rosenbach an den Zentgerichtskosten bei der im Vergleich von 1708 [vgl. Nr. 2092] festgelegten Überstellung von Verbrechern aus Bieberstein und Schackau nach Fulda betrafen, sind zugunsten Fuldas entschieden worden. In den Klagepunkten 1 und 5 haben sich die von Rosenbach auf die unberechtigte Gefangennahme und Bestrafung von rosenbachischen Hintersassen aus Kleinsassen im Oktober 1739 bezogen, weswegen sich die von Rosenbach in ihren Besitz- und Gerichtsrechten (in possessione vel quasi iurisdictionis territorialis), die ihnen laut dem genannten Vergleich von 1708 zustanden, verletzt gesehen haben; diese Punkte sind zugunsten der Kläger entschieden worden. Weiter ist entschieden worden, dass, falls der Beklagte den Klägern die Leistung des Zentknechtbrots und des Burgfriedensdienstes nicht erlassen will, man sich separat zu vergleichen habe; die Kosten werden gegeneinander aufgehoben (compensatis expensis). Das Urteil ist für die Klagepunkte 1 und 5 innerhalb von zwei Monaten umzusetzen; ansonsten wird eine Strafe von zehn Mark lötigen Goldes fällig, bei Androhung der Exekution zahlbar zur Hälfte an den Kläger und an den kaiserlichen Fiskus (fisco). Ausstellungsort: Wien. (siehe Abbildungen: 1. Seite, 2. Seite, 3. und 4. Seite, [[jpg:hstam/Urk. 75/Urk. 75 Reichsabtei Fulda 1799 Juni 28 5.Seite.jpg|5. Seite...
Unterschriften Unterschriften
(Franz zu Colloredo-Mannsfeld manu propria
Johann Niklas von Schwabenhausen manu propria)
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausfertigung, Papier, aufgedrücktes Papiersiegel

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
Franz de Paula Gundaker von Colloredo-Mannsfeld [1731-1807] war der letzte Reichsvizekanzler des Heiligen Römischen Reichs, vgl. ADB 4, S. 413 und NDB 3, S. 326.
Vgl. zum Streit um das Zentamt Bieberstein Nr. 2092, Nr. 2115 und Nr. 2412.
Mit Zentknechtsbrot ist wohl eine gesonderte Abgabe für den örtlichen Vertreter des fuldischen Zentamts gemeint.

Repräsentationen

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