1896

Complete identifier

HStAM, Urk. 75, 1896

Charter


Identification (charter)


Dating Dating
1666 März 4
Original dating Original dating
Geben in unserer statt Wienn den vierten Martii anno sechzehenhundert sechs und sechzig unserer reiche des römischen im achten des hungarischen im eilfften und des böhaimbischen im zehendten

Notes (charter)


(Long) regestum (Long) regestum
Kaiser Leopold [I.] bekundet allen Untertanen des Reichs und besonders den Zöllnern und Beamten, dass sich die Kurfürsten und Reichsstände auf dem Reichstag in Regensburg beschwert haben, dass sie auf dem Weg zu kaiserlichen Versammlungen und Kreistagen oder auf solchen Versammlungen selbst ihr bewegliches Gut und ihre Lebensmittel verzollen müssen. Deshalb haben sie Leopold durch Guidobald [Graf von Thun und Hohenstein], Erzbischof von Salzburg, 1666 Februar 13 (... den dreyzehendten Februarii nechsthin ...) um die Aussetzung dieser Zölle für ihre Gesandtschaften gebeten, da diese der Reichsverfassung, alter Gewohnheit und der Befreiung ihrer Stände von diesen Abgaben widersprechen. Kaiser Leopold ordnet an, dass die Kurfürsten und Reichsstände, sowie deren Gesandte und Abgeordnete Zollfreiheit für ihr bewegliches Gut und ihre Lebensmittel (mobilia, consumptibilia und victualia) erhalten. Bei Verstößen gegen diese Anordnung droht Huldverlust und eine Strafe in Höhe von 20 Mark lötigen Golds, zahlbar jeweils zur Hälfte an das Reich und den Geschädigten. Ausstellungsort: Wien. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Signatures Signatures
(Leopoldt
vidit [?] Wilhelm Michael von Waldenstein [?]
ad mandatum sacrae caesarae / maiestatis proprium / Wilhelmb Schröder manupropria)
Formal description Formal description
Ausfertigung, Papier, aufgedrücktes Majestätssiegel

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