Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 75, 1788

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1619 Februar 23
Originaldatierung Originaldatierung
Geschehen zue Winnenrodt im drey und zwantzigsten Februarii im iahr Christi unsers einigen Erlösers, Heylandts und Seleigmachers ein tausent sechshundertt und neunzehenden

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Eberhard Schenck zu Schweinsberg und Adam Arnold von Oeynhausen als Vormünder der Kinder des verstorbenen Kraft von Buseck genannt Münch, bekunden, dass der verstorbene Kraft von Buseck genannt Münch seinen Anteil an der Burg Steinau, ein Lehen des Klosters Fulda, mit allem Zubehör, Rechten und Einkünften im Juli 1615 (im Iulio des verschienenen sechszehenhunderten und funfzehenten iahres) an Johann Friedrich [von Schwalbach], Abt von Fulda, für 4016,5 Gulden, 13 Böhmische [Groschen] und fünf halbe Pfennige dauerhaft verkauft hat. Die Zahlung der Kaufsumme ist an mehreren Terminen vorgenommen worden: 1616 Februar 22 (auf Petri ad Cathedram des verschiehenen [?] ein tausent sechshundert und sechszehenden iahres) 1016,5 Gulden, 13 böhmische [Groschen] und fünf halbe Pfennige, 1617 Februar 22 (im iahre sechznhundert [!] und siebenzehen ebenmässig auf Petri) 1000 Gulden sowie 150 Gulden Pension, 1618 Februar 22 (in anno sechsznhundert [!] und achzehn gleichfals auf Petri) 1000 Gulden sowie 100 Gulden Pension und 1619 Februar 22 (auf itzigen Petri dieses sechszehen hundert und neunzehenden iahres) 1000 Gulden sowie 50 Gulden Pension; alle Gulden sind in guter, hochwertiger, üblicher Reichsmünze und in Fuldaer Währung, jeder Gulden im Wert von 42 Böhmischen [Groschen], gezahlt worden. Abt und Kloster sollten nach der letzten Zahlung Währschaft geleistet werden, was aber unterblieben ist. Die Vormünder holen dies nun im Namen ihrer Pflegbefohlenen nach und bekunden, dass sie die Kaufsumme von der Küchenmeisterei des Abtes vollständig erhalten haben. Sie sagen Abt und Kloster im Namen ihrer Pflegbefohlenen und deren Erben von der Zahlung der Kaufsumme und der jährlichen Pension los und weisen Abt und Kloster in den Besitz des verkauften Anteils der Burg ein. Sie bekunden, dass sie ihre dortigen Zins- und Lehnsleute von den ihnen abgelegten Gelübden entbunden haben; weiterhin haben sie sie angewiesen, künftig Abt und Kloster zu dienen und dem Küchenmeister des Abtes mit Handgelöbnis die Treue zu versprechen. Sie versprechen für sich, ihre Pflegbefohlenen und deren Erben, dass sie Abt und Kloster in keinerlei Weise im Besitz des verkauften Anteils an der Burg Steinau anfechten werden. Sie bestätigen, dass der verkaufte Anteil nicht verpfändet ist und keine fremden Ansprüche darauf bestehen. Sie verzichten für sich, ihre Pflegbefohlenen und deren Erben auf die Anwendung jedweder Rechtsmittel, päpstlicher oder kaiserlicher Privilegien oder anderweitiger Freiheiten gegen dieses Rechtsgeschäft. Sollten Schrift, Pergament oder Siegel dieser Urkunde beschädigt werden oder verloren gehen, sollen jedes Vidimus oder jede beglaubigte Kopie dieser Urkunde, die glaubhaft angefertigt worden sind, dieselbe Beweiskraft besitzen. Ankündigung der Besiegelung und der Unterfertigung. Handlungsort: Winnerod. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2)
Unterschriften Unterschriften
(Eberhardt Schenck / zu Schweinsburck manu propria
Adam Arendt vonn / Oeynhaussenn manu propria)
Siegler Siegler
Eberhard Schenck zu Schweinsberg, Adam Arnold von Oeynhausen
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, zwei mit grünen Stoffstreifen angehängte Siegel

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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