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Vollständige Signatur
ISG FFM, H.13.36, 9
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Datierung
Datierung
14.12.1434
Originaldatierung
Originaldatierung
Datum Anno Domini millesimo Quadringentesimo tricesimoquarto tercia feria post lucie virgini [sic]
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Währschaftsbrief der Stadt Frankfurt: Bürgermeister, Schöffen und Rat bescheinigen, dass Bruder Niclas von Laudenberg, alter Kellner des Klosters Schönau, erklärt hat, dass er als Bevollmächtigter seines Abtes Bruder Konrad und des Konventes an das Frankfurter Ratsmitglied Konrad Neuhaus ("Nuhus") und seine Frau Katharina [von Werstadt] für 60 Gulden Frankfurter Währung folgende Güter verkauft hat:
1. Den halben Stall, der hinten im Haus Zum alten Martin in steinernen Mauern neben dem anderen, auch in diesen Mauern gelegenen Stall steht, den der Käufer bereits innehat. Beide Ställe stoßen an das Gesess Zum Fraß ("Fraysz").
2. Das Hinterhaus mit steinernem Giebel über den beiden genannten Ställen.
Vereinbart wurde, dass die Bewohner des Alten Martin in den genannten steinernen Giebel bauen dürfen, ohne jedoch den Käufern und ihren Erben Schaden zuzufügen. In die an den Giebel stoßende Steinwand dürfen sie nur bis unter die dort befindlichen Fenster Kragsteine setzen und darauf bauen, damit diese Fenster nicht verbaut werden. Weiter wurde vereinbart, dass die Käufer und ihre Erben die Traufen und "wasserfalle", die zurzeit von den Ställen und von dem Haus Zum Fraß in ihr Nebenhöfchen fallen, künftig in das Gesess Zum Fraß geleitet werden. Die Eheleute Neuhaus sollen eine Mauer an Stelle der Wand errichten, die zwischen dem Haus Zum Fraß und den Steinwänden an den beiden Ställen steht. Diese Mauer soll allein den Neuhaus und ihren Erben gehören. Konrad Buchis und seine Frau Meckele und ihre Kinder, der Barfüßermönch Bruder Heinrich und Hartmud, denen ihre Leibzucht [lebenslanger Nießbrauch] auf dem Stall und dem Hinterhaus von Abt und Konvent des Klosters Schönau] zugeschrieben war, erklärten, dass der Verkauf mit ihrem Wissen und Zustimmung erfolgt war. Dabei sprachen sie auch für den abwesenden weltlichen Priester Johann, ihren Sohn bzw. Bruder, dem ebenfalls die Leibzucht auf dem Stall zugeschrieben war.
1. Den halben Stall, der hinten im Haus Zum alten Martin in steinernen Mauern neben dem anderen, auch in diesen Mauern gelegenen Stall steht, den der Käufer bereits innehat. Beide Ställe stoßen an das Gesess Zum Fraß ("Fraysz").
2. Das Hinterhaus mit steinernem Giebel über den beiden genannten Ställen.
Vereinbart wurde, dass die Bewohner des Alten Martin in den genannten steinernen Giebel bauen dürfen, ohne jedoch den Käufern und ihren Erben Schaden zuzufügen. In die an den Giebel stoßende Steinwand dürfen sie nur bis unter die dort befindlichen Fenster Kragsteine setzen und darauf bauen, damit diese Fenster nicht verbaut werden. Weiter wurde vereinbart, dass die Käufer und ihre Erben die Traufen und "wasserfalle", die zurzeit von den Ställen und von dem Haus Zum Fraß in ihr Nebenhöfchen fallen, künftig in das Gesess Zum Fraß geleitet werden. Die Eheleute Neuhaus sollen eine Mauer an Stelle der Wand errichten, die zwischen dem Haus Zum Fraß und den Steinwänden an den beiden Ställen steht. Diese Mauer soll allein den Neuhaus und ihren Erben gehören. Konrad Buchis und seine Frau Meckele und ihre Kinder, der Barfüßermönch Bruder Heinrich und Hartmud, denen ihre Leibzucht [lebenslanger Nießbrauch] auf dem Stall und dem Hinterhaus von Abt und Konvent des Klosters Schönau] zugeschrieben war, erklärten, dass der Verkauf mit ihrem Wissen und Zustimmung erfolgt war. Dabei sprachen sie auch für den abwesenden weltlichen Priester Johann, ihren Sohn bzw. Bruder, dem ebenfalls die Leibzucht auf dem Stall zugeschrieben war.
Rückvermerk
Rückvermerk
Franckfurt l(itte)ra XIIII
l(itte)ra sup(er) venditione ... [unleserlich]
A(nno) 1434.
Verkauffbrieff beeder Ställ Inn dem / Alten Marten, zu dem Fraß, mit / b...ung des trauf vnd was- / serrechts. [späterer Nachtrag.] des gleichen das Licht recht.
No. 14 [durchgestrichen]
Nro. 24.
ebber dasz gewelb vnd d... altten mertten
[Stempel:] Aus dem / Stadtarchiv / Frankfurt/M.
l(itte)ra sup(er) venditione ... [unleserlich]
A(nno) 1434.
Verkauffbrieff beeder Ställ Inn dem / Alten Marten, zu dem Fraß, mit / b...ung des trauf vnd was- / serrechts. [späterer Nachtrag.] des gleichen das Licht recht.
No. 14 [durchgestrichen]
Nro. 24.
ebber dasz gewelb vnd d... altten mertten
[Stempel:] Aus dem / Stadtarchiv / Frankfurt/M.
Zeugen
Zeugen
Johann Monis und Heinrich Appenheimer, Schöffen, und Clas Ecke [Ratsherr]
Siegler
Siegler
Großes Stadtsiegel (helles Wachs, Rest, darauf 1 Daumeneindruck) an Pressel
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Format: Urk. o. Siegel: H 31,2 cm, B 34,8-35,5 cm
Deskriptoren
Deskriptoren
Personen: Laudenberg, Nikolaus: Kellner des Klosters Schönau; Konrad: Abt des Klosters Schönau; Neuhaus, Konrad: Ratsherr; Neuhaus, Katharina: geb. von Werstadt; Buchis, Konrad; Buchis, Meckel; Buches, Konrad; Buches, Meckel; Buchis, Heinrich: Barfüßermönch; Buches, Heinrich: Barfüßermönch; Buchis, Hartmut; Buches, Hartmut; Buchis, Johann: weltlicher Priester; Buches, Johann: weltlicher Priester; Monis, Johann: Schöffe; Appenheimer, Heinrich: Schöffe; Ecke, Clas: Ratsherr;
Sachbegriffe: Währschaft; Stall; Fraß; Zum alten Martin; Martin, alter; Lichtrecht; Traufrecht; Mauerrecht; Leibzucht; Leibgeding;
Körperschaften: Kloster Schönau;
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Zusatzinformationen
Sprache: Deutsch
Beschreibstoff: Pergament
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
|---|---|---|---|---|
| Original | Urkunde | Detailseite anzeigen |