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Complete identifier
ISG FFM, S1-1004-06, 31
Charter
Identification (charter)
Dating
Dating
13.11.1576
Former identifier
Former identifier
K 143
Notes (charter)
(Long) regestum
(Long) regestum
Notariatsinstrument: Testament von Carl Zum Jungen wohnhaft zu Königstein. Er hat mit seiner Frau Ursula Geippel, geb. von Schöllkrippen keine Kinder.
Er befiehlt seine Seele Gott, sein Körper soll in der Pfarrkirche zu Königstein begraben werden. Nach dem Abschied soll "ein ziemliche almusen vor meiner behausung vnder arme leuth außgespendet vndt gegeben werden".
Seine Ehefrau soll auf Lebenszeit die Nutznießung des gesamten hinterlassen Vermögens haben.
Was sie in die Ehe eingebracht hat, nämlich 800 Gulden, Kleider, Ketten, Ringe, Kleinodien, was zu ihrem Leib gehörig, Silbergeschirr und Hausrat, und was sie seit der Hochzeit ererbt hat, soll nach ihrem Tod an ihre Verwandten fallen.
Die Güter und Gülten, die sein gemeinsam während der Ehe erworben haben, und alle fahrende Habe vermacht er seiner Ehefrau zu Eigentum (Behausung, Scheuer, Stall, Weingärten und Wiesen, den Garten am Romberg u.a.).
Zu Erben setzt er alle seine Vettern Zum Jungen ein.
Der Heiratsbrief soll ungültig sein.
Als Testamentsvollstrecker setzt er Christoff Graf zu Stollberg, Königstein, Rutschfort und Wenigerodt, seine Statthalter und Räte.
Änderungen vorbehalten.
Notar: Joannes Sybelius. kaiserlicher Notar.
Er befiehlt seine Seele Gott, sein Körper soll in der Pfarrkirche zu Königstein begraben werden. Nach dem Abschied soll "ein ziemliche almusen vor meiner behausung vnder arme leuth außgespendet vndt gegeben werden".
Seine Ehefrau soll auf Lebenszeit die Nutznießung des gesamten hinterlassen Vermögens haben.
Was sie in die Ehe eingebracht hat, nämlich 800 Gulden, Kleider, Ketten, Ringe, Kleinodien, was zu ihrem Leib gehörig, Silbergeschirr und Hausrat, und was sie seit der Hochzeit ererbt hat, soll nach ihrem Tod an ihre Verwandten fallen.
Die Güter und Gülten, die sein gemeinsam während der Ehe erworben haben, und alle fahrende Habe vermacht er seiner Ehefrau zu Eigentum (Behausung, Scheuer, Stall, Weingärten und Wiesen, den Garten am Romberg u.a.).
Zu Erben setzt er alle seine Vettern Zum Jungen ein.
Der Heiratsbrief soll ungültig sein.
Als Testamentsvollstrecker setzt er Christoff Graf zu Stollberg, Königstein, Rutschfort und Wenigerodt, seine Statthalter und Räte.
Änderungen vorbehalten.
Notar: Joannes Sybelius. kaiserlicher Notar.
Attestors
Attestors
Johan Praetorius, Pfarrer, Caspar Köllen, Amtsschreiber, Caspar Becker, Hanß Fuchs, Thobias Kumpff, Friederich Foltz, Andreas Stuplin, alle wohnhaft zu Königstein
Sealer
Sealer
Signet
Formal description
Formal description
Ausfertigung
Descriptors
Descriptors
Personen: Zum Jungen, Carl; Geippel, Ursula; Stolberg-Königstein, Christoph; Praetorius, Johannes; Köllen, Caspar; Fuchs, Hans; Kumpf, Tobias; Foltz, Friedrich; Stuplin, Andreas; Sybelius, Johannes
Sachbegriffe: Testament
Orte: Königstein
Information / Notes
Additional information
Additional information
kanzelliert
Beschreibstoff: Pergament
Representations
| Type | Name | Access | Information | Action |
|---|---|---|---|---|
| Original | Urkunde | Show details page |