Vollständige Signatur

HStAD, A 2, 17/56

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1343 November 25
Originaldatierung Originaldatierung
Dienstag, siebter Kislew 5104
Alte Archivsignatur Alte Archivsignatur
A 2 Bingen, 1343 II

Provenienz


(Vor-) Provenienzen (Vor-) Provenienzen
Mainz, Erzstift

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Bingen: Joseph, Sohn Israels, Vorsitzender und Rechtsgelehrter, Chajum, Sohn Eliesers, Beisitzer, und Jitzschak, Sohn Schmuels, Praktikant, bekunden, daß Rabbi Gedalia, des Levi Jakobs Sohn, und dessen Schwager Rabbi Kalonymos mit ihrem Herrn [dem Erzbischof Heinrich von Mainz] den folgenden Vertrag geschlossen haben: Sie verzichten auf alle Ansprüche und Schriften, die zwischen ihnen und Heinrich bestanden haben, und verpflichten sich, nicht außerhalb der Herrschaft ihres Herrn Wohnung zu nehmen, solange dieser lebe, alles nach Inhalt der von dem gen. Erzbischof übergebenen Urkunden. Gedalia, der Levi, soll einen jährlichen Zins von 80 Pfund Heller bzw. von 45 Gulden entrichten. Ihre Kinder können den festgesetzten Zins fortentrichten. Sollten sie diesen Vertrag nicht einhalten, so sollen sie dem schweren Bann der Dreigemeinden Speyer, Worms und Mainz verfallen sein, und sollen so lange verstoßen und verflucht sein, bis sie den Verstoß wiedergutgemacht haben.
Rückvermerk Rückvermerk
Judei
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, hebräisch
Druckangaben Druckangaben
Weidenbach, Reg. Bingen No. 278
Battenberg, Judaica im Staatsarchiv Darmstadt
Deskriptoren Deskriptoren
Joseph, Sohn des Israel, Rechtsgelehrter zu Bingen
Chajum, Sohn des Elieser, Jude zu Eltville
Jitzschak, Sohn des Schmuel, Jude zu Bingen
Gedalia, Sohn des Levi Jakob, Rabbi zu Bingen
Kalonymos, Rabbi zu Bingen
Mainz, Erzstift:Erzbischöfe:Heinrich v. Virneburg
Mainz:Judenschaft
Speyer:Jüdische Gemeinde
Worms, Stadt:Jüdische Gemeinde
Eltville:Juden:Chajum
Eltville:Juden:Jitzschak
Eltville:Juden:Joseph, Rechtsgelehrter
Bingen:Juden:Gedalia, Rabbi
Bingen:Juden:Jitzschak
Bingen:Juden:Joseph, Rechtsgelehrter
Bingen:Juden:Kalonymos, Rabbi
Rechtsgelehrter
Dreigemeinden
Bann, jüdischer
Levi(t)

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
Die im beiliegenden Regest ursprünglich angenommene Datierung 1344, Dezember 7 wurde durch den beiliegenden Kommentar von H. Ullinger auf Ende 1343 korrigiert. Eine weitere Korrektur mit Bleistift auf dem Regest und auf der Urkunde (Rückvermerk) datiert die Urkunde auf 1343 November 25.
Judaica 17/56 J: Joseph, Sohn Israels, Vorsitzender und Rechtsgelehrter, Chajum, Sohn Eliesers, Beisitzer, und Jitzschak, Sohn Schmuels, Praktikant, bekunden, daß Rabbi Gedalia, des Levi Jakobs Sohn, und dessen Schwager Rabbi Kalonymos mit ihrem Herrn [dem Erzbischof Heinrich von Mainz] den folgenden Vertrag geschlossen haben: Sie verzichten auf alle Ansprüche und Schriften, die zwischen ihnen und Heinrich bestanden haben, und verpflichten sich, nicht außerhalb der Herrschaft ihres Herrn Wohnung zu nehmen, solange dieser lebe, alles nach Inhalt der von dem gen. Erzbischof übergebenen Urkunden. Gedalia, der Levi, soll einen jährlichen Zins von 80 Pfund Heller bzw. von 45 Gulden entrichten. Ihre Kinder können den festgesetzten Zins fortentrichten. Sollten sie diesen Vertrag nicht einhalten, so sollen sie dem schweren Bann der Dreigemeinden Speyer, Worms und Mainz verfallen sein, und sollen so lange verstoßen und verflucht sein, bis sie den Verstoß wiedergutgemacht haben. - Datierung: 1343 November 25 - Originaldatierung: Dienstag, siebter Kislew 5104 - Formalbeschreibung: hebräisch, Pergament, Ausfertigung

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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