Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 75, 1520

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1541 November 12
Originaldatierung Originaldatierung
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Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Philipp [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda, bekundet, dass er seinem Untertanen aus Neuhof, Konrad Müller (Cuntz Moller), dessen Ehefrau Margarete und ihren Erben, die halbe Mühle am Anspan in Neuhof nach Mühlenrecht als Erblehen verliehen hat. Zu der Mühle gehören eine Wiese [und] ein Garten auf der Rückseite und eine Wiese oberhalb des Fuchsborn. Konrad Müller hat die Hälfte der Mühle mit Zubehör von Wetzel (Witzell) Hacke und dessen Ehefrau Magdalena geerbt. Wetzel Hack hat für sich und seine Erben auf jegliche Rechte an der Hälfte der Mühle nach Landesgewohnheit vor Johann von Ottrau [?] (Othera), Kanzler und Rat des Abtes, verzichtet und ihm das Lehen wieder aufgesagt; er hat ihn gebeten, Konrad Müller mit der halben Mühle zu belehnen. Eine Wiese unter dem Mühlgraben an dem großen Deich, oben an Konrad (Cuntz) Jordans [Wiese], unten an die zuvor genannte Wiese angrenzend, hat er [tauschweise ?] für eine Wiese, auf der der Abt zwei (visch kasten) hat erstellen lassen, gekauft. Für [Mühle und Zubehör] zahlt er einen jährlichen Zins am Elften (auff den Eylften) [Januar 5] von zweieinhalb Gulden, einem halben Festbrot (schonbroth), einem halben Fastnachtshuhn und an Michaelis [September 29] ein Sommerhuhn, jeweils abzuliefern in der Burg Neuhof. Die halbe Mühle soll er in gutem baulichem Zustand halten. Die Mühle darf er nur mit Wissen und Zustimmung von Abt und Kloster wieder verkaufen, ohne dass dies Auswirkungen auf die Abt und Kloster zustehenden Zinse, Rechte, Gewohnheiten und Handlohn hat. Wenn sich hinsichtlich der Nutzung der halben Mühle Streitigkeiten ergeben, sollen diese nur vor dem zuständigen Gericht des Abtes verhandelt werden oder vor dem Abt und seinen Nachfolgern als rechtmäßigen Lehnsherren, die ein unwiderrufliches Urteil fällen werden. Wenn er, seine Ehefrau oder seine Erben an ein fremdes Gericht appellieren, verliert die ausgestellte Urkunde ihre Gültigkeit und die halbe Mühle einschließlich Zubehör kann vom Abt oder seinen Nachfolgern neu vergeben werden. Rechte und Gewohnheiten von Abt und Kloster bleiben von diesem Rechtsgeschäft unberührt. Ankündigung des Sekretsiegels des Abtes. Ausstellungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Siegler Siegler
Abt Philipp
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel (leicht beschädigt)

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
Vgl. Nr. 1510.

Repräsentationen

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