Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 75, 1517

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1541 Oktober 5
Originaldatierung Originaldatierung
Datum Bononie anno incarnationis Dominice millesimoquingentesimo quadragesimoprimo tertio Nonas Octobris pontificatus nostri anno septimo

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Papst Paul III. bestätigt Philipp Schenck zu Schweinsberg als Abt von Fulda. Dieser hat kürzlich dem Papst mitgeteilt, dass der bisherige Amtsinhaber, Graf Johann [II.] von Henneberg, außerhalb der Kurie verstorben war und Dekan und Konvent gemäß päpstlichem Privileg einen Termin für die Wahl eines Nachfolgers für das vakante Amt bestimmt haben; dabei wurde Philipp als Propst von Johannesberg und Petersberg bei der Stadt Fulda, inspiriert durch den Heiligen Geist (via Spiritus sancti), einmütig gewählt; daraufhin stimmte Philipp der Wahlkapitulation zu (tibi presentato decreto consensisti) [?] und nahm kraft der Wahl die weltliche Verwaltung des Klosters auf. Daher hat Philipp sich nun an den Papst gewandt, um eine Bestätigung seiner Wahl zu erhalten; dem Papst ist Philipp durch seinen Religionseifer, Sittlichkeit, Administrationsfähigkeit und andere Tugenden bekannt; er löst ihn von allen eventuell gegen ihn verhängten Kirchenstrafen. Die jährlichen Einkünfte des Abtes bestimmt der Papst auf Grund der Bücher der Kammer auf 300 Goldgulden. Sollte eine gültige in der Kurie oder außerhalb vor einem Notar vorgenommene Resignation Johanns bekannt werden, muss das Amt in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des [vierten] Laterankonzils auch weiterhin als vakant und an den Papst zurückgefallen (devoluta) gelten; dieser kann das Amt nun im Konsistorium vergeben. Sollte die Provision Philipps nicht rechtmäßig erfolgt sein, erteilt der Papst ihm nun eine gültige Provision und versieht ihn mit dem Auftrag zur Seelsorge, Leitung und Verwaltung des Klosters. Daher beauftragt der Papst den Erzbischof von Mainz, den Bischof von Würzburg und den Abt von St. Pantaleon in Köln oder zwei oder einen von ihnen schriftlich, Philipp durch eigene Hand oder Beauftragte bei der Besitzergreifung zu unterstützen. Appellationen gegen diese Bestimmungen haben keine aufschiebende Kraft; Bestimmungen des Papstes Bonifatius VIII. und andere Bestimmungen oder Statuten stehen dem nicht entgegen, insbesondere Privilegien der Untertanen des Klosters über die Freiheit von Exkommunikation und Bann. Er fordert Philipp auf, ihm den vorgeschriebenen Eid zu leisten und darüber eine mit seinem Siegel versehene Urkunde mit dem Wortlaut des Eids auszustellen. Ausstellungsort: Bologna. Sollicite considerationis indagine. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Rückvermerk Rückvermerk
(Registrata apud Blosium secretarium)
Unterschriften Unterschriften
Blosium el. Fulgin[ro]
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, Bleibulle an Hanfschnur (fehlt)

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
Unten rechts auf der Plica: (Iohannes de la Tousche (Dousdhe)).

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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