Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 75, 817

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1427 Dezember 7
Originaldatierung Originaldatierung
Das ist gescheen und der briefe ist geben zu Franckfurt am Sontag nach sant Niclas tag nach Cristi gebuerte vierczehenhuendert und darnach im sibenundzwenczigisten jaren

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Johann [II. von Brunn], Bischof von Würzburg, und Markgraf Friedrich von Brandenburg, Erzkämmerer des Reichs und Burggraf von Nürnberg, schlichten einen Streit zwischen Johann [von Merlau], Abt von Fulda, und Hermann von Buchenau, Propst von Johannesberg bei Fulda und Pfleger des Klosters Fulda. Sie verkünden, dass in Anbetracht der bisher geleisteten und der zukünftig zu leistenden Dienste Hermanns für das Kloster die Zwietracht zwischen Johann und Hermann beendet sein soll. Johann stellt Hermann in seinem und im Namen des Klosters eine Urkunde über dessen Chor- und Klosterfreiheit (chorfreye und closterfrye) und den lebenslänglichen Besitz der Propstei Johannesberg aus. Diese Rechte soll er auch behalten, falls er zu einer höheren Würde aufsteigt. Wenn [Konrad III. von Dhaun], Erzbischof von Mainz, und Ludwig, Landgraf von Hessen, ihre Burgen [gemäß dem Frankfurter Vertrag von 1427 Dezember 8] austauschen, soll Hermann dem Abt die Burg Bieberstein übergeben. Dafür soll der Abt Hermann für angebliche oder tatsächliche Schäden in Bieberstein und Burg Neuenburg in Fulda 300 rheinische Gulden zahlen. Zukünftig sollen Abt und Pfleger keine Fehde mehr gegeneinander führen. Siegelankündigung. Handlungs- und Ausstellungsort: Frankfurt am Main. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Siegler Siegler
[Johann [II. von Brunn], Bischof von Würzburg], Friedrich, Markgraf von Brandenburg
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, zwei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel (Siegel Nr. 1 fehlt, Siegel Nr. 2 beschädigt)

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
Vgl. zum Frankfurter Vertrag Landgrafenregesten online, Nr. 8273 und Nr. 3386, 3387 und 8274.
Markgraf Friedrich bezeichnet den Erzbischof und den Landgrafen als seine Oheime.

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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