Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 75, 2106

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1709 April 24
Originaldatierung Originaldatierung
So geben Fulda den vier undt zwantzigsten Aprilis deß ein tausendt sieben hundert undt neünten jahrs

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Adalbert [von Schleifras], Abt von Fulda, bekundet für sich und seine Nachfolger, dass er dem Untertan des Klosters, Johann (Hans) Heinrich Lorey in der Hinterburg [in Fulda], sowie dessen Ehefrau und ihren Erben auf seine Bitten hin ein Bratlehen als erbliches Lehen mit allen Rechten und allem Nutzen gegeben hat. Dieses Lehen besteht aus mehreren weit verstreuten Grundstücken (beystücken). Es folgt eine genaue Beschreibung der Lage der einzelnen Beete und Grundstücke. Johann Heinrich Lorey hat das Recht, das Lehen zu vererben, zu verkaufen oder einzutauschen. Er hat dem Kloster in das zuständige Zentamt einen jährlichen Erbzins in Höhe von insgesamt anderthalb Böhmischen [Groschen] zu geben. Dieses Erblehen wird im Falle eines Abtswechsels durch die fuldische Kanzlei erneuert, bei Verkauf oder Tausch des Lehens gilt hingegen die gemeine Kammerlehnordnung des Klosters. Ankündigung der Unterfertigung. Siegelankündigung. Ausstellungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Unterschriften Unterschriften
(Adalbert abbt manu propria [links unter der Plica])
Siegler Siegler
[Rentkammer des Klosters Fulda]
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, angehängtes Siegel (fehlt)

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
Bratlehen bezeichnet ein wohl ursprünglich der Kellerei bzw. Küche des Klosters gehörendes Lehen, vgl. DRW II, Sp. 453-454.
Böhmische [Groschen] werden auch als Prager Groschen bezeichnet.

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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