Vollständige Signatur

HStAD, B 5, 858

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1764 April 7, Frankfurt

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Friedberg, Burg: Zuwissen, nachdem zwischen der Mittelrheinischen Reichsritterschaft und der Burg Friedberg ein Streit entstanden war wegen des Beitrags der Friedberger Untertanen zur Ritterschaftskasse, der zu einem langwierigen und für beide Teile kostspieligen Prozeß beim Reichshofrat geführt hat, wurde zur gütlichen Beilegung eine Hofkommission eingesetzt, in die Bevollmächtigte beider Seiten abgeordnet wurden. In Gegenwart des Ministers und Reichshofrats Freiherrn v. Bartenstein wurden die Parteien wie folgt verglichen: [1] Zur Wiederherstellungen freundschaftlicher Beziehungen verbinden sich die Parteien 'in societätsmäßiger, freundschaftlicher Einigkeit' zur Erhaltung ihrer Freiheiten und Privilegien und versprechen, ihren Teil der dem Rheinischen Ritterkreis zu erbringenden Leistungen zu tragen. Sie beenden den bisherigen Prozeß und wollen künftigen Streit vermeiden. [2] Jeder Burggraf, der zum Ritterhauptmann gewählt wird oder jeder Ritterhauptmann, der zum Burggrafen gewählt wird, soll sich 'abseiten' der Mittelrheinischen Reichsritterschaft mit einem 'beyschuß von 750' Gulden begnügen. [3] Für den Fall, daß der jeweilige Ritterhauptmann nicht zum Burggrafen gewählt wird, verspricht die Burg, ihn für seine Person als Burgmann mit allen dazu gehörigen Gerechtsamen aufzunehmen. [4] Damit bei Konferenzen und Verhandlungen kein Rangstreit ensteht, gilt für die teilnehmenden Regimentsburgmannen und Ritterräte das Prinzip der Anciennität. [5] Die Ritterschaft verbleibt bezüglich ihrer Kanzlei, des Archivs und der Registratur im bisherigen 'statu quo', bis sie die Möglichkeit gefunden hat, diese an einem geeigneteren Ort einzurichten, wobei die Burg Friedberg nicht hinderlich sein und keinen 'abtrieb' [Entsetzung aus einem Besitz] unter welchem Vorwand auch immer gestatten soll; sie soll den freien Zug für alles dazu notwendige Material gewähren, auf ihre 'Jurisdiction' über alle in der Burg oder dem Freigericht Kaichen wohnenden Mitglieder der Ritterschaft, ihre Frauen und Kinder und, bei geringen Vergehen, über die Ritterräte verzichten. [6] An den (a) Charitativsubsidien und (b) den für die 'negociation' derselben erforderlichen Kosten sowie (c) die Kosten für Abordnungen an den kaiserlichen Hof und anderer Kurfürsten und Stände, soll sich die Burg im Verhältnis 1 : 3 beteiligen. Die Kosten für gemeinschaftliche Winterquartiere, Fourage usw. soll die Burg innerhalb von vier Wochen, die Charitativsubsidien zum vereinbarten Termin an die Ritterschaftskasse zahlen. Da sich die Burg Friedberg bezüglich der Punkte a-c) mit einem Drittwel zu stark belastet glaubt, verspricht die Ritterschaft die 'rectification der matrickel', die innerhalb von zehn Jahren vorliegen soll. [7] Bezüglich der 'privatorum', 'ordinariorum' und 'domesticorum' hat sich die Burg Friedberg freiwillig bereit erklärt, 'zu beßerer unterhaltung' der Mittelrheinischen Ritterschaft jährlich 850 Rheinische Gulden zu zahlen. [8] Wegen des bisherigen von der Ritterschaft eingeforderten Zahlungsrückstandes sollen 5.000 Gulden in einer Summe oder in drei Raten 1765-1767 gezahlt werden. [9] Die Ritterschaft soll ihren Beitrag zur 'burg Garnison' auch weiterhin leisten. [10] Um zukünftigen Streit zu vermeiden, soll der jeweilige Ritterhauptmann, wenn er nicht zugleich Burggraf ist, alle Verhandlungen mit dem kaiserlichen Hof, Reichstagen, Kreis-, Grafen-, Korrespondenztagen und Ritterkonventen durch ritterschaftliche Diener führen lassen, wichtige Angelegenheiten schrift- oder mündlich mit dem Burggrafen oder, in dessen Abwesenheit, mit der Kanzlei erledigen, die Burg Friedberg von allen Beschlüssen und Vorgängen Kenntnis geben. Das 'directorium' für die Winterquartiere, Fourage und Versorgungslieferungen, auch die Kosten für das 'march Commissariat' soll der Ritterhauptmann zwei, der Burggraf ein Jahr lang innehaben. [11] Wenn die Burg und die Ritterschaft von ein und derselben Person geleitet werden, sollen zur Vermeidung eines ähnlichen Streits wie in der Vergangenheit die Kanzleien beider Korporationen getrennt bleiben, die Ritterräte und Bedienten nicht gleichzeitig in die Dienste der Burg und der Ritterschaft genommen werden, besondere 'concepte(n)' wie bisher mit dem Siegel der Ritterschaft respektive der Burg ausgefertigt und die eigenen Angelegenheiten von Burg und Ritterschaft getrennt behandelt werden. [12] Für Angelegenheiten, die beide betreffen, soll der Schriftverkehr besonders gekennzeichnet und an einem dritten Ort, für beide einsehbar, verwahrt und beiden Teilen nach Wunsch Kopien davon ausgestellt werden. [13] Die im Freigericht Kaichen begüterten Mitglieder der Ritterschaft sind zusammen mit ihren Pächtern, Verwaltern und Gesinde, Gütern, Sitzen in einer Beilage verzeichnet worden. Die von allen Nicht-Untertanen der Burg begangenen Vergehen, die nicht Leib, Leben oder Ehre betreffen, sollen vom Direktorium der Ritterschaft verhandelt werden; die Dienstboten, Pächter oder sonstiges Gesinde, die schwere Verbrechen begangen haben, sollen nach Aufforderung durch die Burg 'sistirt' werden und keinen Lohn, Kleidung usw. mehr erhalten. [14] Beide Teile wollen künftige Mißverständnisse sofort in gütlicher Einigung beilegen; gelingt dies nicht, soll ein Schiedsgericht mit einem gemeinschaftlichen Obmann eingesetzt werden. [15] Beiden Parteien soll durch diesen Vergleichen kein Schade an ihren jeweiligen Gerechtsamen entstehen.
Unterschriften Unterschriften
Wie unter Siegler.
Siegler Siegler
Josef Frhr. v. Bartenstein, kaiserlicher Beauftragter
Franz Heinrich v. Dalberg, Burggf.
NN Graf von Waldbott zu Bassenheim
Karl Philipp Freiherr vom Stein, Abgeordneter
J. P. Graf v. Stadion als hierzu Abgeordneter
Anselm Franz Freiherr v. Hees, Ritterrat
Ignaz v. Ingelheim, Regimentsburgmann
Christian Ernst v. Weitelshausen gen. Schrautenbach, Regimentsburgmann
Friedrich Anton Christian Frhr. v. Dalberg, Regimentsburgmann
C. J. Freiherr Boos v. Waldeck, Regeimentsburgmann
Johann Friedrich Ferdinand Löw v. Steinfurth, Ritterrat und Regimentsburgmann
Karl Ferdinand Ernst v. Hatzfeld, Ritterrat
Hermann Riesesel, Freiherr zu Eisenbach, Regimentsburgmann
Johann Georg v. Ponickau, Regimentsburgmann
Johann Wilhelm August Schütz v. Holzhausen, Regimentsburgmann
Friedrich Wilhelm v. und zu Mannsbach
Karl Wilhelm Freiherr v. Wallbrunn, Regimentsburgmann
Johann Philipp Freiherr v. Bettendorff, Ritterrat und Regimentsburgmann
Karl Franz Freiherr v. Breidbach zu Bürresheim, Ritterrat
Ernst Johann Philipp Rau v. Holzhausen, Ritterrat
Lothar Franz Freiherr v. 'Ehetal', Regimentsburgmann
Benedikt Freiherr Schütz v. Holzhausen, Ritterrat
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausf., Papierlibell (10 Bl., nicht folliert), mit schw.-gelber Schnur geb., 20 aufgedr., gut erh. Sg. (Sg. von Freiherr v. Hees und Freiherr v. Dalberg mit Stellvertreter später eingeklebt)

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
Bestellnummer: A 3, Nr. 111/859

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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