2242
Vollständige Signatur
HStAM, Urk. 75, 2242
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Datierung
Datierung
[1738 März 3]
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Eidesformel für Amand von Buseck, Abt von Fulda und [Titular-]Bischof von Themiscyra [Terme in der Türkei]. Amand gelobt Petrus, der Römischen Kirche, Papst Clemens XII. und seinen rechtmäßigen Nachfolgern Gehorsam; er will weder mit Rat, Zustimmung oder Tat die Genannten in irgendeiner Form schädigen; er will die Rechte des Papsttums wahren; er wird päpstliche Legaten ehrenvoll empfangen und unterstützen; wenn er Kenntnis von Handlungen gegen den Papst erhält, wird er diesen benachrichtigen; er will alle päpstlichen Gesetze, Entscheidungen, Reservationen, Provisionen und sonstigen Verlautbarungen des Papstes mit ganzer Kraft befolgen; er will alle Häretiker, Schismatiker und Rebellen der Kirche nach Möglichkeit verfolgen; Einladungen zu Synoden wird er Folge leisten, wenn er nicht verhindert ist; den Besitz seines Klosters wird er bewahren und nicht verkaufen, verschenken, verpfänden oder als Lehen ausgeben, auch nicht mit Zustimmung des Konvents, es sei denn mit Zustimmung des Papstes; auch das Verbot der Investitur von Jurisdiktionalgütern (investiturarum bonorum iurisdictionalium) an Niederkirchen (ad ecclesias inferiores spectantium) von 1625 (anno Domini millesimo sexcentesimo vigesimo quinto) will der Abt einhalten. Sic me Deus adiuvet et hec sancta Dei evangelia. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Bleibulle: Apostelstempel, Namensstempel)
Rückvermerk
Rückvermerk
(Forma iuramenti)
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, Bleibulle an Hanfschnur (angeknotet)
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Zusatzinformationen
Unter dem Text links: (X [grossi] ...tti [?] / ...elta [?]).
Unter dem Text rechts: (I. Iehoiie [?]).
Über dem Text rechts: (Concordat A. Monicotius [?] prot.. apostolicus [?]).
Die Datierung folgt der Urkunde Nr. 2239, in der auf das Eidformular Bezug genommen wird.
Die von der päpstlichen Kanzlei übersandte Eidesformel wurde ohne Faltung einer Plica durch die an Hanfschnur befestigte Bleibulle verschlossen. Darauf weist bereits die Urkunde Nr. 2239 hin (formam quam sub bulla nostra mittimus introclusam).
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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| Original | Original | Detailseite anzeigen | ||
| Nutzungsdigitalisat | JPG |
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