Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 75, 2170

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1726 Februar 21
Originaldatierung Originaldatierung
So geschehen Fulda den 21ten Februarii nach Christi unßers Erlößers geburth im siebenzehnhundert zwantzig und sechsten iahr

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Amand von Buseck, Dekan von Fulda, und der Konvent von Fulda bekunden für sich und ihre Nachfolger, dass sie den Juden aus Fulda auf deren Bitte die Judenschule hinter der Treppe, die ein Lehn des Konvents ist, erneut mit allem Zubehör erblich verliehen haben. Die Judenschule grenzt oben an das Haus Judas Kumps und hinten an das Haus Susmann [?] Moyses auf der Treppe an. Die Juden dürfen die Schule ohne jedwede Behinderungen nutzen. Jährlich haben sie am ersten Fastensonntag einen Zins von einer Tonne Hering in guter Kaufware zu liefern. Bei jeder neuen Wahl eines Dekans ist das Lehn mit einer Lehnsurkunde erneut zu empfangen, wie es auch jüngst geschehen ist; darüber ist eine gesonderte Quittung ausgestellt worden. Die Juden haben sich gegenüber dem Konvent als treue Lehnsleute zu verhalten. Andere Rechte des Konvents von Fulda bleiben von dieser Belehnung unberührt. Siegelankündigung (insigell ad missivas). Handlungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Siegler Siegler
Konvent von Fulda
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel (fehlt)

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
Amand von Buseck wurde 1724 zum Dekan gewählt, vgl. Leinweber, Fuldaer Äbte und Bischöfe S. 155.

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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Nutzungsdigitalisat JPG Digitalisat vorhanden Detailseite anzeigen