2038
Complete identifier
HStAM, Urk. 75, 2038
Charter
Identification (charter)
Dating
Dating
1699 Mai 1 / 11
Original dating
Original dating
So geschehen Fulda den 1ten/11ten Maii anno 1699 [1. Urkunde]; So geschehen Fuldt den 11ten Maii anno 1699 [2. Urkunde]
Notes (charter)
(Long) regestum
(Long) regestum
Juliana Sibylle von Ried und Anna von Lauter als letzte Angehörige der Familie von Lauter sowie Johann Daniel Hundertgulden als Vormund (curator) bekunden, dass Placidus [von Droste], Abt von Fulda, und das Kloster Fulda die von Lauter bislang mit einem Anteil an den Gütern in Mittelkalbach und Neuhof mit allem Zubehör belehnt hat. Die Lehen sind vom Abt nicht erneut vergeben, sondern eingezogen worden, da 1. die Lehnstaxe mehrfach nicht bezahlt worden und vom Abt deshalb ein Schuldanerkenntnis (purgatio morae) erwirkt worden ist, 2. auf den Gütern Schulden von 2220 Gulden liegen, auf die die Erben des [N.N.] von Weimar (die weymarische testaments erben) eine gerichtliche Besitzeinsetzung (immission) erwirkt haben und deren Durchsetzung an das Kloster abgetreten worden ist und 3. das Kloster weitere Ansprüche (praetensiones) auf den Anteil der Güter erhebt. Der Abt meint, dass den Urkundenausstellern daher keine Zahlung für die Güter zusteht. Aufgrund der inständigen Bitten der Urkundenaussteller hat der Abt zugesagt, ihnen gegen Abtretung aller vermeintlichen Ansprüche auf die Güter 1000 Reichstaler zu zahlen. Die Urkundenaussteller akzeptieren die 1000 Reichstaler und verzichten auf alle Ansprüche auf die Güter. Sie versprechen, ihre Schulden in Höhe von 2220 Gulden bei den Erben des [N.N.] von Weimar so gut sie können zu begleichen. Die Urkundenaussteller leisten Währschaft und verzichten auf die Einlegung jedweder Rechtsmittel, insbesondere das Frauen betreffende Recht Senatus Consultum Velleianum. Ankündigung der Unterfertigung. Siegelankündigung. Die die verkauften Güter betreffenden Urkunden und sonstigen Schriftstücke hat Johann Daniel Hundertgulden laut der 1699 März 10 (sub dato Burggräfenrodt den 10ten Martii laufenden iahrs) erteilten Vollmacht dem Abt ausgehändigt. Handlungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Seite 1, Seite 2 und 3, Rückseite; Siegel: Lacksiegel 1, Lacksiegel 2). [2. Urkunde von 1699 Mai 11:] [Johann Daniel Hundertgulden] bekundet, dass von Seiten des Klosters Fulda berichtet worden ist, dass der Anteil der Güter der von Lauter mit 2220 Gulden an den [N.N.] von Weimar verpfändet gewesen ist. Die Schulden rührten von einer von Lauter her, die mit dem [N.N.] von Weimar verheiratet war. Da es aus dieser Ehe keine Nachkommen gibt, hat sich die Schuld erledigt. Nachdem die beiden Schwestern von Lauter auf ihre Ansprüche [auf den Anteil an den Gütern in Mittelkalbach und Neuhof] verzichtet haben, ist vom Kloster an Johann Daniel Hundertgulden als Bevollmächtigtem der Schwestern die Summe von 1000 Reichstalern bezahlt worden. Johann Daniel bekundet, dass er die Summe in Anwesenheit des Christian Georg Bauer, Kellerer der von Karben in Burg-Gräfenrode, bar erhalten hat und sagt das Kloster von der Zahlung los. Ankündigung der Unterfertigung. Siegelankündigung. Handlungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Seite 2 und 3, Rückseite; Siegel: Lacksiegel 1, Lacksiegel 2).
Signatures
Signatures
(Iuliana Sybilla von Riett / gebohren von Lauttter wietteb [?]
Anna von Lautter
Iohan Burkhardt von Carben [1. Urkunde]
Iohan Daniel Hundertgulden / als hirzu verordneten / mandatarius
Christian Georg Bauer [?] / carb[ischer] keller[er] zu / Burggräfenrodt [2. Urkunde])
Sealer
Sealer
Juliana Sybille von Ried, Johann Burkhard von Karben [1. Urkunde]
Johann Daniel Hundertgulden, Christian Georg Bauer [2. Urkunde]
Formal description
Formal description
Ausfertigung, Papier, zwei aufgedrückte Lacksiegel [1. Urkunde]; Ausfertigung, Papier, zwei aufgedrückte Lacksiegel [2. Urkunde]
Information / Notes
Additional information
Additional information
Die Urkunde von 1699 Mai 11 folgt im Anschluss an die Urkunde von 1699 Mai 1/11.
Das Siegel Annas von Lauter wird angekündigt, fehlt jedoch.
Das Senatus Consultum Velleianum ist ein Senatsbeschluss des 1. Jahrhunderts nach Christus, der die Geschäftsfähigkeit von Frauen zu ihrem eigenen Schutz einschränkt. Zur Rezeption im Mittelalter vgl. Lehner, Senatus Consultum Velleianum.
Vgl. zur (purgatio morae) Eugen Bucher, Mora früher und heute oder auch die Verdienste der Römer um ein menschgemäßes, und der Redaktoren des Obligationenrechts um ein neuzeitliches Vertragsrecht, in: Pacte, Convention, Contrat. Mélanges en l'honneur du Bruno Schmidlin, hg. von Alfred Dufours u. a., Basel/Frankfurt a. M. 1998, S. 407-432.
Vgl. Nr. 2035.
Representations
| Type | Name | Access | Information | Action |
|---|---|---|---|---|
| Original | Original | Show details page | ||
| Nutzungsdigitalisat | JPG |
|
Show details page |
Show digital copies