Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 75, 467

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1364 Mai 5
Originaldatierung Originaldatierung
Nach Cristis geburt dryzenhundert iar in dem vier und sechzigistin iare an Suntage nach sent Walpurge tage

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Bürgermeister, Schöffen und Bürger von Fulda bekunden für sich und ihre Erben, dass sie von Heinrich [von Kranlucken], Abt [von Fulda], Dekan Dietrich und dem Konvent von Fulda eine im Folgenden inserierte Urkunde erhalten haben. Sobald der dort behandelte Zins wiedergekauft oder eingelöst wird, soll die vorliegende Urkunde ungültig sein. Heinrich und der Konvent sollen wie vorher ihre Pfründe von den Ausstellern der Urkunde erhalten. Siegelankündigung. Inserierte Urkunde von 1364 Mai 5: Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda, Dekan Dietrich und der Konvent von Fulda bekunden, dass sich der Bürgermeister, die Schöffen und die Bürger von Fulda verpflichtet haben, für Heinrich, Dietrich und den Konvent den Gelnhäuser Bürgern Hartmann von Crainfeld (Krynfelt), Berthold Brueman [?], Konrad Momistedt [?] sowie deren Ehefrauen und Erben jährlich einen Zins von 204 Pfund Heller Gelnhausener Währung zu zahlen. Diese Summe soll mit der jährlichen Pfründe von 200 Pfund Heller, die die Fuldaer an Heinrich, Dietrich und den Konvent zahlen müssen, verrechnet werden. Siegelankündigung des Abtes Heinrich und des Dekans Dietrich. (Nach Cristis geburt dryzenhundert iar in dem vier und sechzigistin iare an Suntage nach sent Walpurge tage). (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Siegler Siegler
Stadt Fulda
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel (beschädigt)
Weitere Überlieferung Weitere Überlieferung
StaM, Kopiare Fulda: K 434, f. 120v, 121r

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
Original Original Detailseite anzeigen
Nutzungsdigitalisat JPG Digitalisat vorhanden Detailseite anzeigen