438
Vollständige Signatur
HStAM, Urk. 75, 438
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Datierung
Datierung
1359 Januar 24
Originaldatierung
Originaldatierung
... nach Cristi geburt in iare und an tage als vorstet geschrieben
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Bote von Eberstein bekundet, dass er von Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda und dem Konvent von Fulda, eine im Folgenden inserierte Urkunde über verschiedene Anteile an Einkünften erhalten hat. Siegelankündigung. Inserierte Urkunde von 1359 Januar 24: Abt Heinrich von Fulda, bekennt, dass er mit Zustimmung des Dekans Dietrich und des Konvents von Fulda dem Knappen Bote von Eberstein und seinen Erben jährliche Einkünfte in Höhe von insgesamt 25 Pfund Heller Fuldaer Währung für 300 Pfund Fuldaer Währung verkauft hat: zwölfeinhalb Pfund Heller aus der Bede der Stadt Fulda, jeweils fünf Pfund Heller und sechs Schilling an Walpurgis [Mai 1] und an Michaelis [September 29] und zwölfeinhalb Pfund Heller aus dem Hof vor der Burg Neuhof und aus zwei Hufen aus dem Dorf (Reymbrechtes) [Remerz oder Reimbrechts?], bearbeitet von Bold (Uszheuewer) [?] bzw. Friedrich (Fritz) Slyngolff und eineinhalb Hufen aus dem Dorf Schweben, wobei die ganze Hufe Pauler und die halbe Hufe ... Rueße bearbeitet. Das Gericht, die Abtsherberge, die Viehbede und den Eisenberg (Jsenberg) bei Schweben behält sich der Abt vor. Der Wiederkauf durch den Abt ist jederzeit nach vorheriger vierteljährlicher Ankündigung möglich. Bote oder sein Erbe kann nach vorheriger vierteljährlicher Ankündigung den Rückkauf verlangen. Erhalten sie die Kaufsumme nicht vom Abt, kann Bote an einen anderen Lehnsmann des Klosters verkaufen. Dieser Käufer schließt mit dem Abt einen neuen Vertrag. Die Ablösung erfolgt in Fulda in verschiedener Münze nach Fuldaer Währung. Die Geldempfänger genießen freies Geleit wahlweise bis Münnerstadt oder Neustadt [an der Aisch] in Franken. [Im Jahr des] Wiederkaufs bleibt das Getreide der Höfe zu seinem Viertel bei Bote; das Stroh bleibt bei den Höfen. Siegelankündigung des Abtes und von Dekan und Konvent von Fulda. (Nach Cristi geburt drytzenhundert iar in dem neun und funfftzigisten iare an sint Pauls abind als er bekart wart). (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Siegler
Siegler
Bote von Eberstein
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel
Weitere Überlieferung
Weitere Überlieferung
StaM, Kopiare Fulda: K 434, f. 103v-104r
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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| Original | Original | Detailseite anzeigen | ||
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