Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 75, 423

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1357 Januar 6
Originaldatierung Originaldatierung
... der geben ist zu Metze nach Cristes geburte druczenhundert jare und in dem siben und funfczigstem jare an dem obristen tage unsirs reich in dem eylften und des keisertums in dem andern

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Kaiser Karl IV. erlaubt Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda, Kanzler der Kaiserin Anna, und seinen Nachfolgern in Rotelsau, Steinbach und Flieden von jedem Transport- oder Zugpferd einen Zoll von einem Schilling alter Heller zu nehmen, bis auf seinen oder seiner Reichsnachfolger Widerruf. Zuwiderhandelnden wird eine Strafe von zehn Mark lötigen Goldes, zahlbar zur Hälfte an die Reichskammer bzw. an das Kloster, angedroht. Siegelankündigung. Ausstellungsort: Metz. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Unterschriften Unterschriften
(per dominum .. cancellarium / Johannes Eystetensis)
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, mit Seidenschnur angehängtes Majestätssiegel (fehlt)
Weitere Überlieferung Weitere Überlieferung
Vgl. die erweiterte Ausfertigung unter Nr. 424; StaM, Kopiare Fulda: K 430, f. 147-148; StaM, 100: Urkundenabschriften, 17: Fulda 5, Nr. 3; StaM, 100: Urkundenabschriften, 17: Fulda 4, Nr. 147; StaM, 100: Urkundenabschriften, 17: Fulda 5, Nr. 13
Druckangaben Druckangaben
Schannat, Historia Fuldensis, Nr. CLXXVI [mit Zusätzen!]; Regest: RI VIII, Nr. 2589

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
Original Original Detailseite anzeigen
Nutzungsdigitalisat JPG Digitalisat vorhanden Detailseite anzeigen