Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 75, 1399

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1508 Januar 3
Originaldatierung Originaldatierung
Gescheen uff iarzall und tag als oben geschrieben steet

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Der Priester Heinrich Herbst bekundet, dass er eine im Folgenden inserierte Urkunde Johanns [I. von Henneberg], Abt von Fulda, und Hartmanns [Burggraf von Kirchberg], Koadjutor von Fulda, erhalten hat. Er bekundet, alle in der Urkunde getroffenen Abmachungen stets und unverändert einzuhalten. Das halbe Gut in Hettenhausen (Heytenhusen), auf dem Adam (Rewelbergk) sitzt, und die Hütte in Dittershausen (Diterszhusen), die Johann Kresse der Jüngere (jung Hans Kresse) innehat, sind ihm gerichtlich [oder nachträglich?] aberkannt worden (nachvolgents angesprochen und mir ab erlangt); er will Abt, Koadjutor und Kloster deswegen nicht verklagen. Auf seine Bitte besiegelt Marschall Albrecht von Trümbach (Trubenbach) die Urkunde, ohne Schaden für sich und seine Erben. Inserierte Urkunde: Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, und Hartmann [Burggraf von Kirchberg], Koadjutor von Fulda, bekunden, dass sie mit Zustimmung des Dekans Hermann und des Konvents Fulda dem Priester Heinrich Herbst zu dessen Lebzeiten folgende Güter zu Lehen gegeben haben: den Gaden des Klosters im Dorf Weyhers (Wiers) bei der dortigen Badestube gelegen mit Graben und Umzäunung (begriff); ein halbes Gut in Weyhers, gelegen bei der Gasse, auf dem Johann (Hans) (Heyne) gesessen hat; ein halbes Gut in Hettenhausen (Heitenhusen), auf dem Adam (Rewelbergk) sitzt; eine Hütte in Dittershausen, die Johann Kresse der Jüngere innehat. Heinrich Herbst hat sich verpflichtet, den baufälligen Gaden und den ihn umgebenden Graben auf seine Kosten folgendermaßen wieder herstellen zu lassen: am Haus sollen dort, wo es notwendig ist, neue Schwellen untergezogen (mit swellen underzyhen) und ein zweifach stehendes Pfettendach (zwyfachen zigel dache) errichtet werden. Der Graben ist neu auszuheben. Heinrich Herbst soll Gaden und Graben weiterhin in gutem baulichem Zustand halten. Er hat sich Abt und Konvent bei seinem priesterlichen Amt zu seinen Lebzeiten verpflichtet. Nach seinem Tod fallen die beschriebenen Güter unwidersprochen an Fulda. Siegelankündigung Abt Johanns und Koadjutor Hartmanns. Dekan Hermann und der Konvent des Klosters bekunden ihre Zustimmung zu den getroffenen Regelungen. Ankündigung des großen Konventssiegels. (Geben nach Cristi unsers liben Herrn geburt funfftzehenhundert und acht iare uff Montag nach des newen iars). (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Siegler Siegler
Albrecht von Trümbach
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel (stark beschädigt)
Weitere Überlieferung Weitere Überlieferung
StaM, Kopiare Fulda: K 438, S. 668-670

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
Mit (begriff) kann einfach nur Zubehör oder eine Umzäunung gemeint sein, vgl. DRW I, Sp. 1429 f.

Repräsentationen

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