Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 75, 1169

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1481 Januar 4
Originaldatierung Originaldatierung
Geschehen am Donrstag nach des neuwen iarstag nach Cristi unnsers lieben Hern geburt tausint virhundert und darnach im eins und achtzcygisten iarenn

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Johann (Hans) von Ebersberg, Werner von Thüngen und Bartholomäus von Hutten, der den verstorbenen Stam von Görtz nach einer Wahl in Hammelburg ersetzt hat, bekunden als Schiedsrichter (beteydingsleut), dass sie den Streit zwischen Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, und Wieprecht (Weyppricht) von Thüngen wegen der Frondienste, die Wieprecht auf zwei vom Kloster Blankenau lehnrührigen Gütern in Windheim (Winden) [Gem. Hafenlohr, Lkr. Main-Spessart] gehören, entschieden haben: Die Besitzer und Inhaber der genannten Güter sollen Wieprecht mit ihrem Geschirr, wie sie es zur Bestellung ihrer Äcker nutzen, einen Tag dienen. Dazu sollen sie zwei Tage beim Schneiden und zwei Tage beim Heu machen helfen sowie einen Tag ihre Wagen und Pferde für Mist oder zum Burgbau in Windheim verwenden, wie es Wieprecht am besten nützt. Sollten die Gutsbesitzer weder Pferde noch Geschirr besitzen, sollen diese Dienste durch andere Dienste ersetzt werden. Die Frauen der Gutsbesitzer sollen Wieprechts Frauen oder, falls er keine hat, den Frauen seiner Hintersassen in der Burg dienen. Auch die Erben Wieprechts können diese Dienste von den Gutsbesitzern einfordern. Die Güter in Windheim selbst sollen hiervon unberührt bleiben. Wieprecht soll außerdem die Gutsbesitzer über die genannten Dienstleistungen hinaus nicht weiter belasten. Der Dienst, der bisher dem Abt von Fulda in der Burg Saaleck geleistet wurde, soll durch den jeweiligen Amtmann eingefordert werden können. Die Kloster Fulda und Kloster Blankenau bleiben von diesem Entscheid unberührt. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2, [[jpg:hstam/Urk. 75/Urk. 75 Rei...
Siegler Siegler
Johann von Ebersberg, Werner von Thüngen, Bartholomäus von Hutten
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, drei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel (Siegel Nr. 1 mit Pergamentdeckel)
Weitere Überlieferung Weitere Überlieferung
StaM, Kopiare Fulda: K 436, S. 379-381

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
Beiliegend ein undatiertes Schreiben der Vettern Ludwig und Johann [II.] von Rückershausen [vgl. hierzu Nr. 1468]: (Lybe fetter Albert du wollest jo myt myn herrn vorfugen und syn gnad byden daz her uns den len halber uns zu gut halden wole daz wyr en myeht entfangen han dan wyr balde komen woln du hyr in also wyr uns dez und allez guden zu dyn vorsen. Lodewygk und Johann von Rugkerishuse gefettern).
Die in dem undatierten Schreiben auftretenden Brüder Ludwig und Johann [II.] von Rückershausen sind auch 1490 Februar 9 sowie 1492 März 22 belegt; vgl. Landgrafenregesten online Nr. 7625, 7635, 7636 und 7723. Ludwig von Rückershausen ist zudem 1487 November 26 [vgl. Landgrafenregesten online Nr. 4324], Johann [II.] von Rückershausen 1502 November 11 [vgl. Landgrafenregesten online Nr. 6150] belegt.
In dem undatierten Schreiben wird weder ein Abt von Fulda namentlich genannt, noch eine Ortsangabe zu dem angesprochenen Lehen gemacht. Der Adressat Albert [von Rückershausen?] ist nicht weiter belegbar. Die geographische Nähe von Rückershausen zum Kloster Blankenau könnte bei weiteren Überlegungen berücksichtigt werden.

Repräsentationen

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