Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 75, 1014

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1464 Juli 27
Originaldatierung Originaldatierung
... der gegebenn ist in jaren und tagen als obgeschriben steet

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Die Kirchengutverwalter (heiligenmeyster) der Kirche in Herpf [westlich von Meiningen] (Herbff) bekunden, dass Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda, ihnen erlaubt hat, dass sie gemäß der im Folgenden inserierten Urkunde zwei Hufen bei Herpf gekauft haben. Sie versprechen dem Abt als Anerkennung und für die Einräumung des Wiederkaufs jährlich ein halbes Pfund Wachs zu zahlen. Siegelankündigung. Inserierte Urkunde von 1464 Juli 27: Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda, bekundet, dass Kaspar von Wechmar (Weychmer) als Vormund der Tochter des Johann (Hans) von der Kere mit seiner Zustimmung den Kirchengutverwaltern der Kirche in Herpf zwei Hufen in Herpf für 60 Gulden gemäß der darüber ausgestellten Urkunde verkauft hat. Der Abt bestätigt den Kirchengutverwaltern den Lehnsbesitz der zwei Hufen. Dafür zahlen diese dem Abt jährlich an Bonifatius [Juni 5] ein halbes Pfund Wachs als Anerkennung des Lehns an die Kammer des Abtes. Dem Abt wird der Wiederkauf gestattet. Nach dem Wiederkauf entfällt der Wachszins. Siegelankündigung. (Datum anno Domini millesimoquadringentesimosexagesimoquarto uff Freitag nach sent Jacobs tag). (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Siegler Siegler
Kaspar von Wechmar
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel
Weitere Überlieferung Weitere Überlieferung
StaM, Kopiare Fulda: K 435, f. 237r

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
Original Original Detailseite anzeigen
Nutzungsdigitalisat JPG Digitalisat vorhanden Detailseite anzeigen