Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 75, 859

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1434 Januar 1
Originaldatierung Originaldatierung
... der geben ist am nuwen jars tage anno Domini millesimoquadringentesimotricesimoquarto

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Konrad [III. von Dhaun], Erzbischof von Mainz, Erzkanzler des Heiligen Römischen Reichs in deutschen Landen, bekundet für sich, seine Nachfolger und das Kapitel von Mainz, dass Johann [von Merlau], Abt von Fulda, sowie der Konvent von Fulda ihm jährlich 302,5 Gulden als Zins für eine Pfandsumme schulden, für die die Städte Fulda und Hünfeld sowie Burg, Stadt und Amt Rockenstuhl und Geisa verpfändet sind. In Urkunden wurde vereinbart, dass diese Summe jeweils zur Hälfte am Tag Johannes des Täufers [Juni 24] und an Weihnachten [Dezember 25] gezahlt werden muss. Konrad bestätigt, dass Hermann von Buchenau, Propst von Johannesberg bei Fulda, an Konrads Stelle von Johann 50 Gulden für die am letzten Weihnachten [1433 Dezember 25] fällige Zahlung erhalten hat. Deshalb verzichten Konrad und das Kapitel von Mainz auf Ansprüche auf diese Summe gegenüber Abt und Konvent von Fulda. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Siegler Siegler
Konrad [III. von Dhaun], Erzbischof von Mainz
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, Siegel (stark abgerieben, vorn und hinten mit Papier beklebt)

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
Vgl. zum gleichen Rechtsinhalt Nr. 795, 814, 815, 820, 822, 825, 827, 830, 831, 834, 835, 836, 837, 839, 841, 842, 845, 846, 847, 851, 854, 857 und 858.

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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Nutzungsdigitalisat JPG Digitalisat vorhanden Detailseite anzeigen