Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 1, 4907

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Kurzregest Kurzregest
Bürgschaftsbrief für Klaus Hofmeister
Datierung Datierung
1516 Dezember 19
Originaldatierung Originaldatierung
1516 fritag nach lucie virginis.
Alte Archivsignatur Alte Archivsignatur
Nachträge 0 Nr. 697

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Johann von Grime, Friedrich Beidenfeld, Diener des Berthold Hofmeister in Göttingen, Kurt und Heinrich zu Geismar, Hans Bethen und Tile Hofmeister zu Volkerode, Hans Mundemann zu Rosdorf, Hans Cloppeners, Joachim Mußils aus Elkershausen, Claus Ruppen von Dransfeld, sind Bürgen des Klaus Hofmeister, der in Witzenhausen im Gefängnis des Landgrafen war. Der Rat der Stadt Göttingen hatte eine peinliche Klage eingereicht, Klaus Hofmeister saß aber 30 Wochen im Gefängnis, ohne daß Göttingen ein Urteil erreicht hätte. Landgräfin Anna von Hessen und die verordneten Räte in Hessen befahlen daher dem Statthalter in Cappel, Gottfried von Bubenheim, die Räte in Göttingen zu einem Gerichtstag zu bitten. Bis dahin wurde der Gefangene in ein Bürgerhaus in Witzenhausen überstellt, wo er wie ein Gefangener leben soll und sich nicht entfernen darf. Die genannten Aussteller verbürgen sich dafür und würden im Falle, daß Klaus nicht dort bleibt, eine Strafe von 400 fl. zahlen. Siegler Friedrich Biedenfeld.
Rückvermerk Rückvermerk
Rückvermerk: Clawes hobemeisters Burgeschafft fur mfgh als er zu wetzenhusen ist us gefengnus gelassen.
Siegler Siegler
Beidenfeld, Friedrich
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Papier. Das Siegel unten unter Papier aufgedrückt.

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
vgl. Landgrafen-Regesten Online Nr. 16396

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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