HStAM Bestand Urk. 1 Nr. 1776

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Verschreibungen für Landgräfin Anna

Datierung 

1488 April 22

Originaldatierung 

1488 am dinstag naich dem sontag Misericordia domini.

Alte Archivsignatur 

Schublade 83 Nr. 66

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Landgraf Wilhelm [I.] d.Ä. verschreibt seiner Gemahlin Anna geb. Herzogin von Braunschweig-Lüneburg mit Zustimmung seines Bruders Landgraf Wilhelms [II.] d.M. die Städte und Schlösser Grebenstein und Immenhausen und die Hälfte des Reinhardswaldes mit den zugehörigen Dörfern Hohenkirchen, Hombressen und Ehrsten mit allem Zubehör an Wald, Waldforst, Renten, Gefällen, Regiment, Mannschaft, Herrlichkeit, Wildbannen, Wildfuhren und Fischereien als Leibzucht, dazu gehören auch Bergwerke und weltliche und geistliche Lehen. Was davon verpfändet ist, wird Landgraf Wilhelm [I.] d.Ä. wieder einlösen. Sollte er das bis zu seinem Tode nicht getan haben, ist Landgräfin Anna berechtigt, nach seinem Tode in Kasse! wohnen zu bleiben und dort ihrem fürstlichen Stande gemäß unterhalten zu werden. Landgraf Wilhelm gestattet seiner Gemahlin, aus ihrer Leibzucht 300 fl. nach ihrem Tode nach ihrem Willen zu verwenden. Wenn Anna nach Landgraf Wilhelms d.Ä. Tode ihre Leibzucht innehat, darf sie von seinem Nachfolger nicht geschatzt werden; gerät das Land in Fehde, sollen Städte und Schlösser der Leibzucht davon unbetroffen bleiben. Siegel des Ausstellers und seines Bruders Landgraf Wilhelms d.M., der ausdrücklich zustimmt.

Siegler 

Hessen, Landgrafen, Wilhelm I.; Hessen, Landgrafen, Wilhelm II.

Formalbeschreibung 

Membran und Schrift gut erhalten (lt. Findbuch). Das Siegel fehlt (lt. Findbuch).

Druckangaben 

Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 488/489 Nr. 1242.

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

vgl. Landgrafen-Regesten Online Nr. 3393

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Nutzungsdigitalisat JPG Digitalisat vorhanden
Detailseite Original Urkunde