Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 1, 1316

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Kurzregest Kurzregest
Sühne zwischen Heinrich III. und Friedrich von Wied
Datierung Datierung
1469 Oktober 4
Originaldatierung Originaldatierung
D. et actum anno et die ut supra.
Alte Archivsignatur Alte Archivsignatur
Schublade 69 Nr. 28

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Graf Philipp von Katzenelnbogen bekundet, daß er am mitwoch nach sant Michels tagk 1469 zwischen Landgraf Heinrich von Hessen, seinem Schwiegersohn, und Graf Friedrich von Wied, Herr zu Isenburg und Runkel, folgende Sühne vermittelt hat: Aller Unwille zwischen beiden Parteien soll aufgehoben und gesühnt sein. Graf Friedrich und sein Bruder Dietrich, Herr zu Runkel, werden Diener des Landgrafen. Er soll ihnen ein gnädiger Herr sein und wie seine anderen Diener schirmen. Der Landgraf wird deshalb die Urkunde, die er von Graf Friedrich von Wied seines Gefängnisses wegen innehat, an diesen zurückgeben, dafür soll aber Graf Friedrich 3000 fl. an den Landgrafen zahlen und zwar in der Weise, daß er zusammen mit seinen drei Brüdern Dietrich, Wilhelm und Johann dem Grafen Philipp von dem Viertel an Limburg, Molsberg und Brechen, welches ihrem +Vater für 6000 fl. verpfändet worden ist, die Hälfte überträgt und die Pfandurkunde zur gemeinsamen Verwendung deponiert. Wenn das geschehen ist, soll Graf Philipp diese 3000 fl. von der Summe abziehen, die ihm Landgraf Heinrich von Hessen schuldet. Die Brüder haben das Recht, diese halbe Viertel binnen Jahresfrist wieder einzulösen. Zur Einlösung ist die Zustimmung des Trierer Erzbischofs erforderlich, um die sich auch Graf Philipp bemühen soll. Gelingt es dem Grafen Philipp zu erreichen, daß er den genannten Brüdern weitere 3000 fl. zahlen kann, dann sollen sie keine Ansprüche an dieses Viertel an Limburg, Molsberg und Brechen mehr habe und die trierische Pfandurkunden über das Viertel an den Grafen übergehen. Erzbischof und Stift von Trier behalten jedoch das Recht, dieses Viertel wieder einlösen zu können.
Siegler Siegler
Katzenelnbogen, Grafen, Philipp I.; Hessen, Landgrafen, Heinrich III.; Wied, Grafen, Friedrich IV.
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Stark modergeschädigt. Mit den Siegeln.
Druckangaben Druckangaben
Demandt, Regesten Katzenelnbogen 2, S. 1553 f. Nr. 5565.

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
vgl. Landgrafen-Regesten Online Nr. 9587

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
Original Urkunde Detailseite anzeigen
Nutzungsdigitalisat JPG Digitalisat vorhanden Detailseite anzeigen