Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 1, 1676

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Kurzregest Kurzregest
Graf Wilhelm von Katzenelnbogen dotiert seine Frau Else mit 4000 Pfund
Datierung Datierung
1356 Juni 26
Originaldatierung Originaldatierung
Gebin 1356 uff den suntag nehist nach sent Johans tag baptisten, als er geborn wart.
Alte Archivsignatur Alte Archivsignatur
Schublade 80 Nr. 16

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Graf Wilhelm von Katzenelnbogen bekundet, daß er oder sein Erbe verpflichtet ist, seiner Frau Else 4000 Pfund Frankfurter Währung zu geben, außer den 4000 Pfund Heller, welche ihr ihr Vater Ulrich, Herr von Hanau, mitgegeben hat. Diese 4000 Pfund hat Graf Wilhelm mit Zustimmung der zuständigen Lehensherren auf folgende Schlösser, Dörfer, Gülten und Güter angewiesen: auf Stadt und Burg Zwingenberg, deren Amtleute, Pförtner, Wächter, Türmer, Bürger und Hörige ihr gehuldigt haben, mit Wald, Wasser, Weide, Wiesen, Äckern, Weingärten, Zinsen, Gülten, Diensten und Gerichten, wozu Erzbischof Gerlach von Mainz seine beurkundete Zustimmung gegeben hat (1356 Juli 9-15), da das Schloß Zwingenberg von ihm lehensrührig ist. Ferner auf alle ständigen Gülten des Schlosses und Dorfes Darmstadt: nämlich 78 Ml. Korngülte Mainzer Maßes und ... Pfund ...gülte, die ihr jährlich zu Martini fällig sind, auf den gräflichen Hof und Zehnten daselbst, die jährlich 322 Malter Korngülte Mainzer Maßes tragen sowie die Schatzung der dortigen Hörigen in Höhe von ... Pfund; doch sollen die Einkünfte vom Eckern im Wald den Hörigen angerechnet werden. Hierzu hat Bischof Albrecht von Würzburg, von dem Schloß und Dorf Darmstadt lehensrührig sind, seine beurkundete Zustimmung erteilt. Wenn Graf Wilhelm oder seine Erben diese Güter für 4000 Pfund wieder einlösen wollen, darf ihnen Else das nicht verweigern, wenn es ihr einen Monat vorher mitgeteilt worden ist. In diesem Fall müssen die 4000 Pfund in anderer Weise sicher angelegt werden. Stirbt Graf Wilhelm vor Else, ohne mit ihr Leibeserben zu hinterlassen, dann soll Else lebenslang im Besitz dieser 4000 Pfund verbleiben. Nach ihrem Tod aber sollen die 4000 Pfund an Graf Wilhelms Bruder oder die sonstigen Erben der Grafschaft fallen. Hinterlassen Wilhelm und Else Leibeserben, fallen diese Gelder an sie.
Siegler Siegler
Katzenelnbogen, Grafen, Wilhelm II.
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Durch Einschnitte kassiert und moderbeschädigt. Siegel ab.
Druckangaben Druckangaben
Demandt, Regesten Katzenelnbogen 1, S. 351 Nr. 1170.

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
vgl. Landgrafen-Regesten Online Nr. 13068

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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