Identifikation (Urkunde)
Datierung
1366 März 04
Originaldatierung
1366 an deme nesten middewochin na deme sunnentage, als men singet reminiscere in der vasten
Alte Archivsignatur
Q Fürstentum Fritzlar, Stift Fritzlar
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Graf Otto von Waldeck und sein Sohn Heinrich bekunden, dass sie sich, nachdem viele Auseinandersetzungen darüber entstanden waren, mit Dekan und Kapitel des Stifts Fritzlar über den Rodezehnten geeinigt haben. Das Stift soll den Rodezehnten von schon gerodeten und noch zu rodenden Äckern, von Wald und Gebüsch (von struten), die zur gemeinen Mark der Stadt Züschen (Zwschene) und den Dörfern Wega (Weyge) und Mandern (Mandrin) gehören, wo es auch den Feldzehnten beansprucht, ungestört besitzen. Was dagegen in den Wäldern (gevorstedin weldin) gerodet worden ist bzw. noch wird, die den Ausstellern gehören, davon soll der Rodezehnte den Ausstellern erblich zustehen.
Siegler
beide Aussteller
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, anhängendes Siegel
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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