HStAM Bestand Urk. 84 Nr. 229

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Datierung 

1222 Juli

Originaldatierung 

1222 mense Julio

Alte Archivsignatur 

V St. Stephan, Mainz

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Die Prioren M. in Aldinburg und S. in Habichinburnen sowie Konrad Milchling und Eberwin von Garbenheim, Ritter, sprechen als Schiedsrichter zwischen dem St. Stephansstifte zu Mainz und den Gebrüdern von Nordeck, dass die letzteren ihr Recht an den Rodzehnten zu Udinhusen, Wernbratshusen und Ulrichshusen, welche sie ihren Vorgaben nach vom Stift zu Lehen besäßen, binnen 3 mal sechs Wochen zu Eblizdorf nachweisen sollten; geschähe das nicht, sollten dann die Zehnten an das Stift kommen. Bis zu dieser Entscheidung sollen die Früchte der Zehnten sequestriert sein. Auch wird den von Nordeck aufgegeben, die zu dem Hofe zu Eblizdorf gehörigen Leute des Stifts St. Stephan nicht durch Gefängnis und Schatzung zu bedrücken.

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Pergament, ohne Siegel

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Urkunde