Vollständige Signatur

HStAD, B 3, 338

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1431 Oktober 1
Originaldatierung Originaldatierung
secunda feria post Michaelis a. etc. 31

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Graf Johann v. Katzenelnbogen antwortet Henne [Ulner v. Dieburg] auf sein Schreiben wegen des Verbotes, das der Schultheiß von Arheilgen und Wenz Daume gegenüber denen v. Erzhausen erlassen hätten, dass er (Graf Johann) durch die Genannten denen von Erzhausen verboten habe, sich seiner Mark, seines Wassers und seiner Weide zu gebrauchen, und ihnen geboten habe, auf dem Ihrigen innerhalb ihres Gerichtes zu verbleiben. Er halte dieses Verbot für durchaus berechtigt, da er ihm (Henne) und den Erzhäusern keine Rechte an seiner Mark und an seinen Gerichten zuerkennen könne, so dass ihn dieses Verbot nicht zu befremden brauche. Er fordere daher von ihm (Henne) und seinen Hörigen, ihn (den Grafen) in seiner Mark und in seinen Gerichten nicht zu behindern. Sei er (Henne) mit dieser Regelung nicht einverstanden, möge er mit seinen Hörigen an das nächste Märkerding nach Gerau kommen und sich dort sein Recht weisen lassen, dem er (Graf Johann) stattgeben werde
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Konz. Staatsarchiv Darmstadt, Grafschaft K., Landessachen
Druckangaben Druckangaben
Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Regesten-Nr. 3557

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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