255/1122
Vollständige Signatur
HStAD, A 2, 255/1122
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Datierung
Datierung
1414 Mai 24
Originaldatierung
Originaldatierung
1414, feria tertia ante Urbani
Provenienz
(Vor-) Provenienzen
(Vor-) Provenienzen
St. Andreas
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Worms (St. Andreas): Das weltliche Gericht der Stadt Worms bekundet, dass die Klage des Pfründenkellers von St. Andreas auf 1 Pfund Wormser Währung, die ihm laut Urkunde Bischof Landolfs auf die Walkmühle zu St. Michel zustehen, da sie Konrad von Heuchelheim (Huchelnheim) und sein Bruder Ditmar im Auftrag ihrer Mutter an die Kanoniker von St. Andreas verkauft haben, zu Recht besteht. Das als berechtigt erkannte zur Walkmühle gehörende Unterpfand wird wie folgt beschrieben: vom eichernen Pfahl an dem Teich bis an das alte Bett und das Wasserschloß, durch die Walkmühle bis an die Gasse, so dass der Wellbaum auf der Herren Unterpfand liegt bis zur niedersten Schwelle herab. - Zeugen: Hans von Iggelheim (Ugelnheim), Schultheiß, Emich Deutze, Johann Heimburg, Hermann Wirtschaft, Hannemann Horn, Schöffen
Siegler
Siegler
Aussteller
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, anh. Siegel stark besch.
Weitere Überlieferung
Weitere Überlieferung
in C 1 A Nr. 150, Bl. 54-54v
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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