NACHWEIS
Vollständige Signatur
HStAD, B 9, NACHWEIS
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Datierung
Datierung
1528 Mai 22
Originaldatierung
Originaldatierung
Freitag nach Unsers Herrn Auffahrtstag
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Die Grafen Philipp v. Solms und Eberhard v. Königstein bekunden, dass sie Schloss, Stadt und Amt Nidda, die sie von Landgraf Philipp von Hessen wiederkäuflich erlangt haben, nach Einnahme der Huldigung alle Freiheiten und Privilegien bestätigt haben, wie diese von den Grafen v. Ziegenhain und dem verstorbenen Landgrafen Ludwig von Hessen erteilt worden sind
Siegler
Siegler
Aussteller
Weitere Überlieferung
Weitere Überlieferung
Fürstlich-solmsisches Archiv Lich, Licher Urkunden, Kasten 36 - Ausf., Perg., von 2 anh. Sg. Nr. 1 gut erh., Nr. 2 leicht besch.
Repräsentationen
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