NACHWEIS

Vollständige Signatur

HStAD, B 9, NACHWEIS

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1528 Mai 22
Originaldatierung Originaldatierung
Freitag nach Unsers Herrn Auffahrtstag

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Die Grafen Philipp v. Solms und Eberhard v. Königstein bekunden, dass sie Schloss, Stadt und Amt Nidda, die sie von Landgraf Philipp von Hessen wiederkäuflich erlangt haben, nach Einnahme der Huldigung alle Freiheiten und Privilegien bestätigt haben, wie diese von den Grafen v. Ziegenhain und dem verstorbenen Landgrafen Ludwig von Hessen erteilt worden sind
Siegler Siegler
Aussteller
Weitere Überlieferung Weitere Überlieferung
Fürstlich-solmsisches Archiv Lich, Licher Urkunden, Kasten 36 - Ausf., Perg., von 2 anh. Sg. Nr. 1 gut erh., Nr. 2 leicht besch.

Repräsentationen


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