1313

Complete identifier

HStAM, Urk. 75, 1313

Charter


Identification (charter)


Dating Dating
1496 Mai 13
Original dating Original dating
Datum anno Domini millesimo quadringentesimo nonogesimo sexto feria sexta proxima post festum ascensionis Domini

Notes (charter)


(Long) regestum (Long) regestum
Johann (Henne) Kircher, Sohn des Fuldaer Bürgers Thomas Kircher, bekundet für sich und seine Erben, dass er Andreas (Endres) Eigenbroth einen jährlichen Zins von zwei Schock Groschen Fuldaer Währung von seinem Fuldaer Haus am Wollwebergraben zwischen der Mittelbadestube und Heinrich (Heintz) Bertachs Haus mit allen Rechten und allem Zubehör für 20 rheinische Gulden Frankfurter Währung verkauft hat. Ein Schock muss jährlich an Michaelis [September 29], das andere an Walpurgis [Mai 1] gezahlt werden. Johann bestätigt den Empfang der Kaufsumme und versichert unter Eid, den Zins wie vereinbart jährlich zu zahlen. Sollten die Zahlungen ausbleiben, kann der Käufer geistliche und weltliche Rechtsmittel in Anspruch nehmen. Johann verpflichtet sich, sein Haus nicht ohne Zustimmung der Käufer an Dritte zu verkaufen oder zu verpfänden. Für Johann und seine Erben besteht ein jederzeitiges Rückkaufsrecht; vorher müssen aber alle Verpflichtungen, die mit diesem Zins zusammenhängen, beglichen sein. Siegelankündigung. Hermann von Gelnhausen, Schultheiß von Fulda, stimmt als Lehnsherr des Hauses dem Verkauf zu und siegelt für Johann, ohne dass dies zu seinem Schaden sein soll. Das Rechtsgeschäft soll keine Auswirkungen auf andere Rechte und Gewohnheiten haben. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Sealer Sealer
Hermann von Gelnhausen, Schultheiß von Fulda
Formal description Formal description
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel (fehlt)

Representations

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