HHStAW Bestand 19 Nr. U 5

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Da den Menschen nichts mehr gebührt, als daß ihr letzter Wille frei ist ('quia nichil est, quod magis debeatur hominibus, quam ut supreme voluntatis liber est stilus'), verfügt Gerhard, Kustos des Stifts Dietkirchen, letztwillig folgendes. Alle Güter, die er zu Eigentum oder aus väterlicher Erbschaft besitzt und die fast frei von jeglicher Abgabe sind, an Äckern, Weinbergen, Hofstätten wie an Geld, Hühnern und Gänsen vermacht er zu seinem Seelenheil und dem seines Vaters, seiner Mutter und aller Vorfahren ('parentum') dem Altar der heiligen Jungfrau Katharina, der im St. Lubentiusstift neu hergerichtet ist ('de novo est reparatum'), und setzt diesen zum Erben in der Weise ein, daß die Einkünfte dieser Güter, die auf 5 Mark geschätzt werden können, zur Unterhaltung eines ewigen Vikars daselbst verwandt werden und daraus 4 Schilling den Schwestern des Ausstellers, Nonnen zu Dirstein, solange eine von ihnen lebt, anzuweisen sind, nach deren Tod aber an den Altar zurückkehren. Die Einsetzung des Vikars soll dem Dekan des Orts zustehen, dem jener auch in bezug auf Gehorsam und Zucht ('correctionem') unterstehen soll. Auch soll er im Chor zum Gottesdienst und zu den kanonischen Stunden verpflichtet sein. Die Hälfte des fast einen Morgen ausmachenden Weingartens, den er und C(onrad), sein Gefährte und Tischgenosse ('socius et commensalis'), mit gemeinsamen Arbeiten und Ausgaben gepflanzt haben, überläßt er ebenfalls dem Altar. Von dem Haus, das er gemeinsam mit dem Dekan erbaut hat und bewohnt, vermacht er die ihm zustehende Hälfte seinem Stift. Der Kanoniker, der es nach seinem Tode bewohnt, soll 5 Schilling an seinem Jahrtag den anwesenden Mitkanonikern ('fratribus') und 1 Schilling zur Lampe der glorreichen Jungfrau entrichten. Die Verfügung über das Haus und dessen Vermietung soll dem jeweiligen Dekan zustehen. Findet man bei seinem Tode Schulden vor, so sollen sie zuerst aus seinem Vermögen beglichen werden. Das Gnadenjahr seiner Pfründe vermacht er dem Stift zu der offensichtlich sehr nötigen Erneuerung der Sakristei ('ad structuram et reformacionem sacristie, que satis necessaria esse videtur, sicut intuentibus evidenter apparet'). Dem Dekan und Magister Adam überträgt er es, die Früchte dieses Gnadenjahrs einzusammeln und darüber zu verfügen. Damit dies Testament nach seinem Tode größere Wirksamkeit hat, weist er schon jetzt den Altar in die vorgenannten Güter ein in der Weise, daß dem Aussteller jährlich deren Gülten zustehen. - Es siegeln der Aussteller, C(onrad), Dekan, und Magister Adam, seine Mitkanoniker, sowie Gottfried, sein Bruder, Ritter, die er zu seinen Treuhändern bestellt. - In Gegenwart des vorgenannten Dekans und Magisters Adam, des Hartmut, Scholasters, Arnold, Abts, und Johannes von Haiger, seiner Mitkanoniker.

Datierung 

1293 November 25

Originaldatierung 

Actum 1293, in die beate Katerine virginis et martiris

Vermerke (Urkunde)

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Pergament W 19,5 mit vier Siegeln: 1. Durchmesser 2,4 cm, im Siegelfeld ein Rosenstrauch mit drei Blüten, an deren oberster von jeder Seite ein Vogel pickt (?), Umschrift: + 'S(IGILLVM) GERARDI TESAVRARII I(N) DITKIRG'. 2. Spitzoval; 2,6:4 cm, im Siegelfeld Halbfigur von Maria mit Jesuskind, darunter unter einem Dreipaß ein Geistlicher nach links gewandt kniend, Umschrift: + 'S(IGILLVM) CO(N)RADI DECANI I(N) DITKIREN'. 3. Durchmesser 2,7 cm, im Siegelfeld in einem Sechspaß Brustbild eines Mannes, umgeben von drei Rosen, Umschrift: + '(S(IGILLVM)) ADE CAN(ONICI) ECC(LESI)E IN DITKIRGEN'. 4. Dreieckig, etwa 4,3:etwa 4,5 cm, im Siegelfeld ein Schild, der ein schräg schraffiertes, erhabenes Schildhaupt und darunter undeutlich in mehreren Reihen kreuzweis gestellte vier kleine Kugeln zeigt, Umschrift: + 'SIGNVM GOD(..) DE STOCHEIM'. - Rückvermerk (Anfang 16. Jh.): 'Fundatio vicarie sancte Katherine'. Rückvermerk (18. Jh.) des Limburger Stiftsdekans Corden. - Dabei Transfix von 1294 Januar 15 (Nr. 15). - Kopie, Papier (18. Jh.) W 19,344, beglaubigt durch J. L. Corden, geistlicher Rat, Dekan von Limburg und apostolischen Notar

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Struck, St. Lubentiusstift Dietkirchen, Nr. 14

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Mikrofiche Abzug des Rollfilms nach der Sicherungsverfilmung
Detailseite Original Urkunde
Detailseite Sicherungsfilm konvertierter Rollfilm (1993)