Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Dietrich Graf zu Sayn bekennt, dem Gerhart Mant von Limbach 600 gute schwere oberländische Rheinische Gulden aus Darlehen zu schulden, beweist ihm dafür jährlich auf St. Martinstag 40 dergleichen Gulden auf seinen Turnos am Zoll zu Engers oder wohin dieser Zoll gelegt werden würde, zahlbar durch den dortigen Zollschreiber, rückzahlbar nach vom Grafen geschehender vierteljährigen Aufkündigung mittelst offenen besiegelten Briefes in des Gläubigers Haus zu Bendorf und zahlbar zu Sayn, Bendorf oder Engers nach dem Bescheide desselben; und geschehe die Ablösung vor unser lieben Frauentag Visitatio oder binnen eines Monats darnach, so brauche er von St. Martinstag bis dahin keine Gülte zu geben, geschehe sie später, so sei sie vom ganzen Jahre zu geben. Auch habe er den vorgenannten Gerhard zu seinem Amtmanne zu Sayn gemacht, und solle ihm von dem Amt erfallen, was bisher eines Amtmanns Recht daran gewesen sei, und solle er ihn dieses Amtes vor Rückzahlung der 600 Gulden nicht entsetzen.
Datierung
1448 Juli 13
Originaldatierung
In festo bte. Margarete virginis et martir.
Vermerke (Urkunde)
Formalbeschreibung
Papier, ohne Siegel, deutsch, unbeglaubigte Abschrift aus dem 15. Jh., welcher die Urkunden folgen 1404 [unleserlich] die Sabbato p. agathe virginis (Nr. ...) und 1458 vff Sant Anthonius tage des helligen Richter unnd abt; sodann eine spätere unbeglaubigte Abschrift; dabei 1 Abschrift, 16. Jh., Papier siehe auch Nr. 10286, 11021
Druckangaben
Hardt Nr. 1130
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Detailseite | Original | Urkunde | ||
Detailseite | Sicherungsfilm | konvertierter Rollfilm (1995) |