1829
Vollständige Signatur
HStAM, Urk. 75, 1829
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Datierung
Datierung
1629 Dezember 12
Originaldatierung
Originaldatierung
Geschehen Fuldt den zwölfften monats tag Decembris im jahr ein tausent sechshundert neun undt zwantzigk
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Es wird bekundet, dass nach dem Tod Ludwigs von und zu Haun, mit dem das Geschlecht der Familie von und zu Haun ausgestorben ist, Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda und Administrator des Klosters Hersfeld zusammen mit Dekan und Konvent des Klosters sowie Volpert Daniel Schenck zu Schweinsberg, der Schwager (dochterman) Ludwigs von und zu Haun zusammen mit dessen Töchtern und deren Nachfahren (posteri) als Verwalter des durch Ludwig von und zu Haun hinterlassenen Erbes fungieren. Nachdem in dieser Sache Rechtfertigungen vor dem kaiserlichen Hof notwendig geworden waren, wird festgestellt, dass die Adligen Ernst Fuchs (Füchs) von Lemnitz [Ostthüringen] und Ludwig Ulrich Fuchs von Lemnitz, Otto Sebastian von Herda [zu Brandenburg] und Otto Heinrich (Henrich) von Bastheim als Vertreter und bevollmächtigte Freunde der Jungfrau Anna Fuchs von Lemnitz, der Schwester Ernst und Ludwig Ulrichs, und als Bewahrer des Anspruchs (praetendenten) der Geschwister Ludwigs von und zu Haun sowohl rechtmäßig deren Vormundschaft als auch gegenüber dem Abt von Fulda, Dekan und Konvent sowie Volpert Daniel Schenck zu Schweinsberg die Hinterlassenschaft Ludwigs von und zu Haun vertreten. Nachdem die Vertreter der Erbansprüche entgegen ihrer vorherigen Meinung über die Verhältnismäßigkeiten ihrer Ansprüche aufgeklärt wurden, haben sie von ihrer ursprünglichen Absicht aus freien Stücken abgelassen. Von den Verwaltern des Erbes wurden ihnen gemäß ihrer Ansprüche 5000 Gulden in fuldischer Währung zugeteilt. Damit sind alle Ansprüche abgegolten und die Begünstigten werden aufgefordert, keine eigenen oder fremden Forderungen mehr gegen die Erbverwalter zu stellen. Sollte dies trotzdem der Fall sein, dürfen sich die Erbverwalter an den Erbnehmern für entstehende Kosten und Schäden schadlos halten. Die beiden Fuchs von Lemnitz, ihre Schwester und ihre Freunde behalten sich jedoch ausdrücklich (per expressum) vor, als Vertreter gesondert den Anspruch der hinterlassenen Töchter und deren Ehemänner (ehevögt) von Johann Christoph (Hanß Christoffen) von und zu Haun aufrechtzuerhalten. Die Auszahlung der genannten Erbsumme soll ohne Zinsen an Kathedra Petri [Februar 22] 1630 mit der Zahlung von 1300 Gulden einsetzen; an Walpurgis [Mai 1] 1630 sollen weitere 1700 Gulden folgen; an Kathedra Petri 1631 und 1632 dann nochmals jeweils 1000 Gulden. Ankündigungen des Sekretsiegels Abt Johann Bernhards; Ankündigung des großen Siegels ad causas von Dekan und Konvent des Klosters; Siegelankündigung; Ernst und Ludwig Ulrich Fuchs von Lemnitz siegeln auch im Namen ihrer Schwester Anna und anderer Geschwister siegeln. Handlungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2, Avers 3)
Unterschriften
Unterschriften
(Volpert Daniel Schenck zur Schweinsberg propria, Ernst Fuchs von Lemnidz, Ludwig Ulrich Fuchs von Lemnitz, Otto Bastian von Herdt zu Brandenburg propria, Otto Henrich von Bastheim)
Siegler
Siegler
Volpert Daniel Schenck zu Schweinsberg, Ernst Fuchs von Lemnitz, [Ludwig Ulrich Fuchs von Lemnitz], [Otto Sebastian von Herda zu Brandenburg], Otto Heinrich von Bastheim
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, sieben mit Pergamentstreifen angehängte Siegel in Holzkapseln (Nr. 1, 2 und 6 fehlen, Nr. 5 nur noch leere Holzkapsel vorhanden)
Weitere Überlieferung
Weitere Überlieferung
Nr. 1830.
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Zusatzinformationen
Unterschriften auf der Plica über den Siegeln.
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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| Original | Original | Detailseite anzeigen | ||
| Nutzungsdigitalisat | JPG |
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