241/420

Vollständige Signatur

HStAD, A 1, 241/420

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Kurzregest Kurzregest
Wimpfen: Kaiser Maximilian gewährt Bürgermeister und Rat der Stadt Wimpfen auf ihre Bitte hin die Gnade und Freiheit, daß Ausländer, die gegen Bürger und Einwohner ihrer Stadt Klage erheben wollen, oder Mitbürger, die gegen einander klagen, diese Klage bei einem Wert der Hauptsumme bis 25 Rheinische Gulden ohne weitere Appellation dem Gericht in Wimpfen vorbringen sollen; betrifft die Klage eine Hauptsumme von mehr als 25 Rheinische Gulden, soll die Appellation an höhere Gerichte erlaubt sein. Der Aussteller gebietet allen Angehörigen des Reichs, die Genannten bei dieser Gnade und Freiheit zu belassen und nicht zu behindern, bei Zahlung einer Strafe von 10 Mark lötigen Goldes an die Kammer des Reichs.
Datierung Datierung
1518 März 24, Innsbruck
Originaldatierung Originaldatierung
1518, März 24
Alte Archivsignatur Alte Archivsignatur
A 1 Wimpfen, 1518-03-24

Provenienz


(Vor-) Provenienzen (Vor-) Provenienzen
Wimpfen, Stadt

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Wimpfen: Kaiser Maximilian privil. appellationis an das kaiserliche Kammergericht
Unterschriften Unterschriften
KV: unter dem Bug: [1] per .... pro .... [2] Ad mandatum domini imperatoris proprium, Renne....
Siegler Siegler
Aussteller (Majestätssiegel)
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausf., Perg., anh. Sg. gut erh.

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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