Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 75, 1556

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1550 Dezember 1
Originaldatierung Originaldatierung
Gebenn unnd geschehen zu Fulda Montags nach Andreae apostoli den erstenn Decembris nach Christi unsers liebenn Herrnn unnd Seligmachers geburt im funffzehenhundert unnd funffzigstenn iarenn

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Es wird bekundet, dass lange Zeit Streit zwischen dem verstorbenen Johann [II. von Henneberg], Abt von Fulda, einerseits und den Brüdern und Vettern Eberhard, Konrad, Alexander, Christoph (Christoffer) und Johann (Hans) Wolf von der Tann andererseits wegen der Grenzen zwischen den Ämtern Rockenstuhl und Bieberstein und der Burg Tann bestanden hat. Abt Johann und die von der Tann haben sich noch während seiner Regierungszeit darauf geeinigt, den Streit mit einem Schiedsspruch beizulegen. Der Abt hat hierzu zwei seiner Räte gestellt, die von der Tann zwei ihrer Freunde. An den Schiedsspruch haben sich beide Parteien zu halten. Der Spruch wird schriftlich niedergelegt; [die Grenzen] werden mit Grenzsteinen und Malbäumen angezeigt. Die erbetenen Schiedsrichter Balthasar von Ebersberg genannt Weyhers, Karl von Trümbach (Trubenbach), Amtmann in Burghaun, Ludger (Ludiger) von Mansbach und Philipp, Vogt der Salzburg (Voyt zu Salzburgk) bekunden, dass sie zu Lebzeiten Abt Johanns mit der Befragung von Zeugen und der Besichtigung der Grenzen begonnen haben. Nach dem Tod des Abtes haben die genannten Schiedsrichter mit Zustimmung Abt Philipps [Schenk zu Schweinsberg] und der von der Tann nach weiterer Untersuchung und Besichtigung einen Schiedsspruch über die Grenzen erlassen. Es folgt eine Beschreibung der Grenzsteine, zunächst jener des Amts Rockenstuhl, anschließend jener des Amts Bieberstein. Die Grenzen zwischen den Ämtern und dem Gericht Tann sollen unverändert bleiben und alle Streitigkeiten mit dem Schiedsspruch behoben sein. Die erbetenen Schiedsrichter haben zwei Urkunden des Schiedsspruchs erstellt, diese mit ihren Siegeln versehen und jeder Partei eine Urkunde ausgehändigt. Wolfgang [Dietrich von Eusigheim], erwählter und bestätigter Abt von Fulda, sowie die Brüder und Vettern Eberhard, Konrad, Alexander, Christoph und Johann von der Tann bekunden für sich und ihre Nachfolger und Erben, dass sie diesen noch unter dem verstorbenen Johann [II. von Henneberg ], Abt von Fulda, begonnenen Schiedsspruch stets und uneingeschränkt einhalten wollen. Siegelankündigung. Ankündigung der Sekretsiegel des Abtes und Eberhards von der Tann. Ausstellungs- und Handlungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2, Avers 3, Avers 4, Avers 5, Avers 6)
Siegler Siegler
Abt Wolfgang, Balthasar von Ebersberg, Karl von Trümbach, Ludger von Mansbach
Philipp, Vogt der Salzburg
Eberhard von der Tann
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, sechs mit Pergamentstreifen angehängte Siegel
Weitere Überlieferung Weitere Überlieferung
StaM, 100: Urkundenabschriften, 17: Fulda 1, Nr. 92

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
Siegel Nr. 6 war abgefallen [?]; das Siegel ist am Pergamentstreifen mit einem Bindfaden wieder an der Urkunde befestigt worden.
Die Siegelankündigung weicht von der Hängung der Siegel ab.
Ein Malbaum bezeichnet einen mit einem Grenzzeichen versehenen Baum, vgl. DRW, Bd. IX, Sp. 61-62.

Repräsentationen

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