Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 75, 382

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1350 August 13
Originaldatierung Originaldatierung
... der gegebin ist in dem jare und uf den tag als vorgeschribin stet

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Der Ritter Gilbrecht Lewe von Steinfurt bekundet, dass er von Heinrich [von Hohenberg], Abt von Fulda, eine im Folgenden inserierte Urkunde erhalten hat. Siegelankündigung. Inserierte Urkunde von 1350 August 13: Abt Heinrich von Fulda bekundet, dass er dem Ritter Gilbrecht Lewe von Steinfurt, dessen Ehefrau Elisabeth (Else) und ihren Erben für 800 Pfund Heller Frankfurter Währung zum Nutzen des Klosters das Haus und Amt Bingenheim verpfändet und ihn dort zum Amtmann eingesetzt hat; die Verpfändung gilt für sechs Jahre; in dieser Zeit kann er nur bei erheblichen (redelichen) Handlungen gegen das Kloster und Rückzahlung der Pfandsumme entlassen werden; nach sechs Jahren ist die Einlösung der Pfandschaft möglich, muss aber zwei Monate im Voraus angekündigt werden. Die Pfandnehmer können die Einlösung des Pfandes verlangen und müssen dies ein Jahr vorher ankündigen; kann das Kloster nicht zahlen, können Gilbrecht und seine Erben das Pfand für 800 Pfund Heller an einen Genossen versetzen. Gilbert soll dem Abt urkundlich Gehorsam versprechen, insbesondere für die Pfandlösung. Siegelankündigung des Abtes von Fulda (... do man tzalte nach Cristis gebuerte drutzenhundert jare in dem funftzigsten iare an dem Frytag von unsers frowen tag wurtzwihe) (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Siegler Siegler
[Gilbrecht Lewe von Steinfurt]
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, abhängendes Siegel (fehlt)

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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Nutzungsdigitalisat JPG Digitalisat vorhanden Detailseite anzeigen