2361
Vollständige Signatur
HStAM, Urk. 75, 2361
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Datierung
Datierung
1767 Januar 3
Originaldatierung
Originaldatierung
Actum Fulda auf hochfürstlicher geheimen cantzley den 3ten Januarii 1767 ... So geschehen Fulda ut supra
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Es wird bekundet, dass die verwitwete Reichsfreifrau [Maria] Anna Margarete Lioba Antonetta von Gebsattel, geborene von Reiffenberg, 1766 Juni 13 in Koblenz in Anwesenheit eines Notars und zweier Zeugen eine Schenkung zugunsten Lukretias von Bastheim getätigt hat. In diesem Notariatsinstrument ist sowohl festgelegt worden, dass [Maria] Anna von Gebsattel Lukretia adoptiert hat, als auch, dass [Maria] Anna zugunsten Lukretias unter bestimmten, näher ausgeführten Bedingungen eine Schenkung unter Lebenden auf den Todesfall (theils per donationem inter vivos, theils per donationem mortis causa) aufgerichtet hat. Dem Abt von Fulda ist eine im Anhang zu dieser Urkunde aufgeführte Kopie dieses Notariatsinstruments übergeben worden; außerdem ist der Abt um seine Zustimmung sowohl zur Schenkung als auch zur Adoption gebeten worden. Der fuldische Notar hat [Maria] Anna den Empfang des übersandten Notariatsinstruments zur Beglaubigung dieser Angelegenheit bestätigt und ihr wiederum eine Abschrift des Notariatsinstruments übergeben. Ankündigung des geheimen Kanzleisiegels. Ausstellungs- und Handlungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: 1. Seite, 2. Seite, Rückseite; Siegel: 1. Papiersiegel). - Kopie der Originalurkunde von 1766 Juni 13: Maria Anna Margarete Lioba Antonetta Freifrau von Gebsattel, geborene von Reiffenberg, bekundet, dass sie, da alle ihre Kinder bereits verstorben sind, Lukretia von Bastheim als Tochter adoptiert und versprochen hat, zeitlebens für sie zu sorgen. Lukretia hat sich ihrerseits immer wohl gegenüber ihrer Adoptivmutter verhalten, und diese hat mütterliche Zuneigung zu ihr entwickelt. Für ihren künftigen standesgemäßen Unterhalt hat Maria Anna ihrer Adoptivtochter eine Schenkung zu Lebzeiten (schenkung inter vivos) vermacht, die folgenden Inhalt hat: 1. Lukretia erhält alles bewegliche Gut aus dem Besitz in Fulda und Bronnzell (Brozell). 2. Der Besitz in Bronnzell soll zu Lebzeiten Anna Marias zum Unterhalt Lukretias dienen; der übrige Besitz dient zum Unterhalt Maria Annas und für die Schuldentilgung. 3. Lukretia ist Maria Anna zur jährlichen Rechnungslegung über das Gut in Bronnzell verpflichtet; nach dem Tod ihrer Adoptivmutter soll sie einer Vertrauensperson ihrer Wahl die Rechnungslegung leisten. 4. Falls Maria Anna sterben sollte, ohne ihren Nachlass geregelt zu haben, sollen ihre Tochter Lukretia und deren Schwester Julie - sofern diese dann noch ledig sein sollte - ihre gesamte Kleidung erhalten, darunter Hemden, Hauben, Stofftücher (sacktücher), Manschetten, Spitzen, Seidenflor und Weißzeug. Ihrer [verstorbenen] Mutter sollen die beiden Schwestern lediglich ein schwarzes Seidenkleid überlassen. 5. Nach Maria Annas Tod erhält Lukretia das Gut Bronnzell. Von den 3000 Gulden, die Maria Anna besitzt, soll Lukretia 1000 Gulden erhalten; ihren beiden Schwestern, Christiane von Murach, geborene von Bastheim, und Julie von Bastheim, soll Lukretia jeweils 1000 Gulden in bar geben, sofern nicht andere Belastungen vorhanden sind. 6. Falls Lukretia vor ihrer Mutter sterben sollte, sind die Regelungen dieser Schenkung hinfällig. Davon ausgenommen sind die 1000 Gulden, die dem Vater ihrer Schwester bereits früher übergeben wurden. Ihre Schwester ist dazu verpflichtet worden, vor und nach dem Tod Maria Annas deren Gedächtnis zu pflegen. - Lukretia hat versprochen, sich an alle Abmachungen zu halten und den in dieser Schenkung zum Ausdruck kommenden Willen Maria Annas zu erfüllen. Der Notar hat die Festlegungen dieses Rechtsgeschäfts zur Bekräftigung nochmals mündlich wiederholt. Ankündigung der Unterfertigung. Siegelankündigung. Ausstellungsort: Koblenz. (Koblentz den 13ten Junii 1766). Es folgt in Kopie die Auflistung der Unterschriften Maria Annas, zweier Zeugen und des Notars F. A. Kircher: (Anna Margaretha Lioba Antonetta von Gebsattel / gebohren von Reiffenberg wittib; F. Benedictus Zell pro tempore confehrarius [!] et cellerarius no/bilis parthe novis in insula superiore prope con/fluentiam qua testis requisitus; F. Michael Rustler qua testis requisitus; in praemissorum fidem / F. A. Kircher / imperialis et in electoratus / cancellarius Trevirensis immatriculatus / notarius subscriptis et munivis / debite requisitus). - Der fuldische Notar hat 1767 Januar 3 beglaubigt, dass die vorliegende Abschrift mit der Originalurkunde wortwörtlich übereinstimmt. Ankündigung des geheimen Kanzleisiegels. Ausstellungsort: Fulda. (Fulda 3. Januarii 1767). (siehe Abbildungen: 3. Seite, 4. und 5. Seite, Rückseite; Siegel: 2. Papiersiegel)
Unterschriften
Unterschriften
(Aus / hochfürstlicher geheimer / cantzley hierselbsten
aus hochfürstlicher geheimer / canzley hierselbsten)
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Papier, zwei aufgedrückte Papiersiegel
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Zusatzinformationen
Kanzleivermerk auf S. 1: (Praesente domino consiliario aulico et referendario intimo Siegler nec non me actuario cancellista intimo Schaeffer).
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
|---|---|---|---|---|
| Original | Original | Detailseite anzeigen | ||
| Nutzungsdigitalisat | JPG |
|
Detailseite anzeigen |
Digitalisate öffnen