Vollständige Signatur

HStAD, A 5, 48/2

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1447 Februar 3
Originaldatierung Originaldatierung
fritag nehst nach unser lieben frauwen tage

Provenienz


(Vor-) Provenienzen (Vor-) Provenienzen
Hessen

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Gerd von Buseck gen.Rüsser bekundet, dass Landgraf Ludwig I. von Hessen ihn mit Haus und Burg zu Alten-Buseck und eiem Viertel des Zehnten zu Wieseck als Mannlehen belehnt hat. Außerdem hat er als Mannlehen seinen Anteil am Busecker Tal erhalten. Burg Alten-Buseck soll Offenhaus des Landgrafen bleiben. Wenn er sie verpfänden oder verkaufen muß, hat der Landgraf das Vorkaufs- und Pfandrecht. Falls dies nicht wahrgenommen wird, soll er die Burg einem seiner Genossen abgeben, der sie dann zu Lehen empfangen soll.
Siegler Siegler
Siegelankündigung des Ausstelllers.
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Pergament, mit angehängtem Siegel.

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
Original Urkunde Detailseite anzeigen