1635

Complete identifier

HStAM, Urk. 75, 1635

Charter


Identification (charter)


Dating Dating
1570 November 1
Original dating Original dating
... der geben ist in unnser unnd des heiligen reichs statt Speyr den ersten tag des monats Novembris nach Cristi unnsers lieben Herren gepurt fünfftzehenhundert unnd im sibentzigisten unnserer reiche des römischen unnd hungerischen im achten unnd des beheimischen im zwayunndtzwaintzigisten

Notes (charter)


(Long) regestum (Long) regestum
Kaiser Maximilian II. von Habsburg bekundet, dass er auf Bitten des Balthasar [von Dernbach], Abt von Fulda, Erzkanzler der Kaiserin Maria [von Spanien], Balthasar und dem Kloster Fulda alle Regalien, Privilegien, Lehen, Rechte, Besitzungen und Einkünfte bestätigt, insbesonders die Privilegien, die Kaiser Maximilian [I. von Habsburg] Fulda verliehen hat. Maximilian II. bestätigt diese Privilegien angesichts des vorbildlichen geistlichen Lebens Fuldas sowie der für das Reich geleisteten und zukünftig zu leistenden Dienste der Äbte und des Klosters Fulda. Namentlich erwähnt wird bei der Privilegienbestätigung die Grafschaft Ziegenhain und Nidda mit allem Zubehör; diese haben die Landgrafen von Hessen von den Äbten von Fulda als Afterlehen erhalten. Alle bestätigten Privilegien sind Lehen des Reichs. Balthasar gelobt im Gegenzug durch seine Bevollmächtigten, Johann [von] Klauer zu Wohra (Clauren von Wahra) und Georg Kornmann, Rechtsgelehrter (der rechten lerern), unter Eid, Kaiser und Reich treu und gehorsam zu sein und allen seinen Verpflichtungen als Lehnsmann nachzukommen. Fulda sowie dessen Herrschaftsgebiet, Besitzungen und Untertanen stehen unter dem Schutz von Kaiser und Reich. Kein Untertan des Reichs soll diesen Anordnungen zuwiderhandeln, sondern sie vielmehr getreulich beachten, allen Anordnungen nachkommen und diese gegebenenfalls schützen. Bei Verstößen gegen dieses Privileg droht Huldverlust, die in den bestätigten Privilegien aufgezählten Strafen und eine Strafe in Höhe von 50 Mark lötigen Golds, zahlbar zur Hälfte an das Reich und den Abt von Fulda. Siegelankündigung. Ausstellungsort: Speyer. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Notation on verso Notation on verso
Tax- und Registraturvermerk
Signatures Signatures
(Maximilian [links unter der Plica]
Ad mandataum sacrae caesarae / maiestatis proprium / R[egistrata] Obernburger propria [?] [rechts auf der Plica])
Formal description Formal description
Ausfertigung, Pergament, mit schwarzgelber Schnur angehängtes Majestätssiegel (stark beschädigt)

Information / Notes


Additional information Additional information
Mittig unter der Plica: (Regalia für den abbt zu Fulda).
Auf der Rückseite wird als Taxator [Christoph] Ungelter von Deissenhausen (Theisenhausen) genannt.
Links unter der Plica: (Daniel [Brendel von Homburg] archiepiscopus / Moguntinus manu propria; [links darunter:] Vidit Jo. Bap. Weber d. [?]).
Vgl. zum Privileg Maximilians I. Nr. 1292.

Representations

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