613
Vollständige Signatur
HStAM, Urk. 75, 613
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Datierung
Datierung
1387 März 12
Originaldatierung
Originaldatierung
... nach Christi gebuert drueczehenhuendirt jar und im syben und achczigisten jare ane sant Gregorien tage des heiligen babistes der do gevellet in der fasten
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Gerhard [von Schwarzburg], Bischof vom Würzburg, genehmigt, dass seine Städte Würzburg, Karlstadt, Iphofen, Gerolzhofen, Neustadt, Mellrichstadt, Meiningen, [Lauda-]Königshofen, Fladungen, Bischofsheim, Setzelbach, Ebern, Haßfurt, Eltmann (Eltmeyn), (Botingen), Hohenburg, Rotenfels, Gemünden [am Main], Arnstein, (Bybert) und andere mit seinem Wissen eine Einung mit Friedrich [von Romrod], Abt von Fulda, seinem Konvent und der Stadt Fulda eingegangen sind. Werden die fränkischen oder fuldischen Städte bedroht, sollen alle Beteiligten sich um eine gütliche Einigung bemühen. Scheitert sie, sollen alle Beteiligten einander auf eigene Gefahr unterstützen. Wollen der Abt oder die fuldischen Städte ins Feld ziehen oder Frieden schließen, soll der Abt von Fulda zwei zu Verhandlungen Bevollmächtigte entsenden und mit drei Bevollmächtigten der fränkischen Städte verhandeln und mit Mehrheit entscheiden. Im Krieg unterstützen sich die Parteien auf eigene Kosten. Gewinn wird nach Mannzahl Bewaffneter zu Pferd oder zu Fuß geteilt. Bei der Belagerung einer Burg oder einer Stadt sollen die Beteiligten einander gegen Bezahlung [?] unterstützen. Die nächstgelegenen Städte sollen auf Anforderung ihre Handwerker (werklute) und Geschütze zur Verfügung stellen. Sind Bischof und Abt an dem Feldzug beteiligt, muss noch eine Regelung gefunden werden. Bei Kriegszügen des Bischofs in fuldischen Gebiet werden, wenn die Fuldaer zu Hilfe gerufen werden, eroberte Burgen und die Beute nach Mannzahl geteilt. Gehört die eroberte verpfändete Burg dem Bischof, fällt sie an ihn zurück. Bei Kriegszügen des Abtes, zu dem die fränkischen Städte gerufen werden, gilt, dass Burgen und Beute nach Mannzahl geteilt werden; verpfändete Burgen des Abtes fallen ebenfalls an diesen zurück. Gegner der Bündnispartner erhalten kein Geleit von den an dem Bündnis Beteiligten. Alle Beteiligten sollen sich an der Verfolgung und Festsetzung der Übeltäter beteiligen, ohne den Gastgeber des Übeltäters zu belangen [?]. Streit zwischen den Bündnispartnern soll gütlich durch das genannte Fünfergremium beigelegt werden. Gelingt dies, nicht sollen die Fünf per Mehrheitsbeschluss eine verbindliche Lösung finden. Streit soll nicht zum Verlassen der Einung führen. Die Einung soll über vier Jahre beginnend mit dem vergangenen Tag Lichtmess [1387 Februar 2] gelten. Nach vier Jahren nicht beendete Kriege werden mit Unterstützung der Bündnispartner weiter geführt. Ankündigung des großen Siegels Bischof Gerhards. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Abschrift, Pergament (beschädigt), unbesiegelt
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Zusatzinformationen
Vermutlich handelt es sich um eine unbesiegelte Abschrift für den Aushang. Die seitlichen Fehlstellen könnten von einer Befestigung herrühren.
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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